chartinael
... wir sind ja noch mitten im Sorgerechtsverfahren. Hintergrund: Ich bin umgezogen mit Kind von Stadt B nach Stadt A und habe den Kindsvater erst nach dem Umzug informiert. Der war sauer und will nun verhindern, daß ich ohne sein Einverständnis nochmal umziehen kann. Der Umgang fand natürlich auch weiterhin statt. Kind fährt halt jedes zweite WE mit dem ICE von Stadt A nach Stadt B. Fahrzeit: 1,75h - keine weiteren Halte zwischen Stadt A und B. Nun ist der KV von Stadt B ins Ausland gezogen. Fahrzeit von Stadt A zum neuen Domizil knapp 6 h. Sogar noch weniger als von Stadt B. Umsteigen 1 - 3 je nach Route. Kindsalter: 12. Würdet ihr das Kind allein alle 2 Wochen ins Ausland fahren lassen? Wie soll der Umgang gestaltet werden? Wie sieht es nun mit den Kosten aus? Irgendjemand einen Plan?
Ich würde ihn definitiv NICHT ins Ausland fahren lassen.Erst regt er sich auf,nun zieht er selbst weg???
Mit 12 würde ich das Kind nicht alleine ins Ausland schicken. Da würde ich doch darum bitten, dass der KV das Kind am letzten Bahnhof in D "abholt" und die letzte Strecke mit Auto/Bahn gemeinsam zurück gelegt wird. Handelt es sich um deutschsprachiges Ausland? Du solltest auf jeden Fall immer eine schriftliche Einverständnis mit geben. Nicht, dass es irgendwann mal bei einer zufälligen Kontrolle Ärger gibt. Kosten: Die Kosten dem Umgangs trägt grundsätzlich der Umgangsberechtigte, also der KV. Wie hoch sind die Kosten von Stadt A zum aktuellen Wohnsitz und wie hoch von Stadt B? Wenn es von Stadt B teurer ist, kannst Du anbieten diese Kosten regelmäßig zu übernehmen (denn die hast Du verursacht). Die Strecke zum aktuellen Wohnsitz des KV muss er zahlen. Er ist weg gezogen.
Es handelt sich nicht um deutsch-sprachiges Ausland. Wir reden hier von Deutschland und den Niederlanden. Die Kosten von der ursprünglichen Stadt sind höher als die von der neuen Stadt. Bisher haben wir es so gehandhabt, daß ich die Reise zum Vater hin bezahle und er die Reise zurück. Er spart durch unseren Wegzug allerdings auch die Kosten für die kostenintensive Privatschule ein - damit sind die Kindsrückfahrten mehr als dicke abgedeckt. Das mit dem Einverständnis ist ein wichtiger Hinweis. Danke. Nicht das jemand auf die Idee kommt, Kind würde ausbüchsen. Kind muß dann auch den Paß dabei haben, oder? Jetzt arbeitet der KV wieder, ich glaube kaum, daß er die Zeit haben wird, ihr entgegenzufahren, werde das aber als Vorschlag anbringen.
Generell muss man sich ausweisen koenne, doch zwischen den Schengen-Staaten ist ein Reisepass nicht erforderlich. Ein Personalausweis genuegt.
des PA gibt es nicht mit 12 ...
Den Personalausweis gibt es seit 2007 fuer deutsche Staatsbuerger jeden Alters.
danke für die info ...
Ui fein, noch jemand mit KV in den Niederlanden und 12-jährigem Kind :-) Ich würde meinen großen (fast 13) definitiv diese Strecke nicht allein fahren lassen. Nicht mal unbedingt wegen Ausland sondern wegen der 6 Stunden (und entsprechenden km) Entfernung. Mir wär´s zu heiß. Ich kenne zwar die Rechtslage nicht aber ich weiß eins: Wenn dem Kind auf dieser Strecke mal irgendwas passieren sollte, würde ich persönlich nicht mehr froh werden. Und dabei hab ich "nicht mal ein Mädchen" ... aber vielleicht bin ich auch übervorsichtig ... LG !
Ja, von hier nach B bin ich schnell da, wenn irgendwas ist. Wenn der KV was vergeigt, ist meine Familie in B flugs zur Stelle. Aber dort ist niemand außer dem KV und seiner Frau. Und der KV fährt kein Auto alleine ... und wenn sie irgenwo auf halber strecke stecken bleibt, dauert es viel länger. sie einzu sammeln.