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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 11.09.2017, 13:42 Uhr

Aber das zahlt die PKH nicht

Das habe ich so nicht geschrieben.

Ein DEUTSCHES Gericht kann bei einem SCHWEIZER Arbeitgeber nicht DIREKT pfänden. Das muß über die Schweizer Behörden/Gerichte gehen, und genau das zahlt die PKH nicht.

 
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