Geschrieben von mf4 am 25.04.2016, 18:08 Uhr |
ALG 1 reicht nicht aus
Du musst für WG und auch für ALG2 sämtliche Einkommen nachweisen... nackiger wirds bei ALG2 auch nicht. Wenn WG ausreicht um den Bedarf zu decken würdest du gar kein ALG2 bekommen, denn WG ist eine vorrangige Leistung.
Wenn WG den Bedarf nicht deckt brauchst du diesen Bescheid um ALG2 zu beantragen.
Ich weiß ja nicht, was für besondere Anträge das bei euch das sein sollen... so viel wird da nicht verlangt.
Nachweise über sämtliche Einkommen, Bankauszüge, Nachweise über Miete usw.
Hast du mal einen Antrag auf WG gesehen. Ich finde den nicht harmloser.
- ALG 1 reicht nicht aus - lilliblue 25.04.16, 17:13
- Re: ALG 1 reicht nicht aus - Nici_84 25.04.16, 17:28
- Re: ALG 1 reicht nicht aus - lilliblue 25.04.16, 17:37
- Re: ALG 1 reicht nicht aus - mf4 25.04.16, 18:08
- Re: ALG 1 reicht nicht aus - lilliblue 25.04.16, 17:37
- Re: ALG 1 reicht nicht aus - trauriger-engel 25.04.16, 18:04
- Re: ALG 1 reicht nicht aus - Fru 25.04.16, 18:57
- Beim ALG II-Antrag machst Du Dich natürlich nackiger... - Ralph 25.04.16, 21:53
- Ralph, hast PN - lilliblue 26.04.16, 9:49
- Re: ALG 1 reicht nicht aus - Hubbeldubbel 29.04.16, 12:02
- Re: ALG 1 reicht nicht aus - Nici_84 25.04.16, 17:28
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Hmm, weiß nicht ob och hier richtig bin. ..
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