Mitglied inaktiv
Guten Morgen, es geht hier nicht um mich, sondern um meine Schwester. Sie und ihr Ehemann haben sich vor 4 Wochen entschieden sich zu trennen und dann im September die Scheidung einzureichen. Sie haben auch 3 gemeinsame Kinder. Der älteste ist 3 Jahre alt. Sie wollten sich einigermaßen im Frieden trennen aber sowas ist ja kaum möglich. Sie wollten sich zum 01.05 räumlich trennen, also neue Wohnungen beziehen. Er kommt jetzt meisst nur noch zum Essen und schlafen nach Hause. Heute nacht kam er um 05.00 nach Hause und meine Schwester wollte heut Vormittag weg und er wollte so lange auf die beiden grösseren aufpassen. Als meine Schwester dann weg war und etwas aus dem Kofferraum holen wollte traf sie bald der Schlag. Da lag eine Bong aus Glas. Er musste also heute nacht mit seinen Kumpels gekifft haben. Sie ist sofort nach Hause und hat ihn schlafend auf der Couch gefunden. Die beiden Jungs haben in der zeit das Wohnzimmer auseinander genommen. In dem darauf folgendem Streit sagte er ihr das er zum 01.02 eine neue Wohnung hat und am nächsten Wochenende ausziehen wird. Er will die Wohnung zum 01.02 kündigen. Das kann er doch aber gar nicht so einfach. Sie sind beide im Mitvertrag. Meine Schwester hat auch keinerlei Einkommen. Sämtliche Gelder gehen auf sein Konto. Wenn sie jetzt die Woche einen Antrag auf Hartz 4 stellt dann dauert das ja auch Wochen bis sie Hilfe bekommt. Habt ihr einen Tipp für uns was wir nun machen können? LG Freya
besonders alt ist Deine Schwester und ihr Mann noch nicht, oder? 1. Der ist aber schnell wieder eingeschlafen, während sie zum Auto ist... aber egal 2. Die Kündigungsfrist für die Wohnung Deiner Schwester steht im Mietvertrag, in der Regel sind das zwei bis drei Monate. Sprich, er kann die Wohnung gar nicht ZUM 1.2. kündigen, wenn dann AM 1.2. mit der gesetzlich verankerten Kündigungsfrist. Und wenn, dann nicht NUR er sondern Beide zusammen. 3. Wenn Deine Schwester die Wohnung selbst halten kann, dann soll sie versuchen RECHTZEITIG beim Vermieter vorzusprechen, ob sie die Wohnung behalten darf. 4. Zum Jugendamt gehen und sich beraten lassen. 5. Zur ARGE gehen und sich beraten lassen. Deiner Schwester alles Gute. LG Sue
Danke für deine Antwort. Nein, sie sind noch nicht besonders alt. Sie ist fast 23 und er 20. Zu Punkt 1: Sie war schon weggefahren und hat es dort gesehen und ist darauf wieder nach Hause gefahren. Eine 3/4 Stunde lag schon dazwischen. LG Freya
Guten Morgen, terminlich wird da einiges nicht hinhauen. Wohnungskündigung zum 1.2. - da hat er wohl etwas zu tief in die Pfeife geschaut .Wird im Normalfall nicht hinhauen und wenn beide drinstehen, sollten beide kündigen - zum 1.5. ist schon das richtige. Könnte oder wollte sie denn evtl. in der Wohnung bleiben? Wie finanzieren sich die beiden jetzt? Arbeitet er? In erster Linie ist der Mann zum Unterhalt verpflichtet und und der Trennungsunterhalt ist idr höher als der nacheheliche. Die Scheidung kann man idr erst nach dem Trennungsjahr einreichen...auch da klingt September eher utopisch... Deine Schwester sollte sich ganz schnell einen Beratungsschein beim Gericht holen - dort anrufen und abklären, was sie mitbringen muß und wo sie den holen kann - und dann zu einem Anwalt gehen. Dazu braucht sie allerdings möglichst viele Unterlagen - sollte sie vorher am Telefon mit dem Anwalt klären...Gehaltsabrechnungen etc. lg heike
Ein Tip noch, wenn sie noch kein eigenes Konto hat eines machen lassen und Kindergeld z.B. da rauf kommen lassen. lg
Hallo Freya, unabhängig davon, wie die Sitiation sich entwickelt und wie das Verhälktnis bleibt/wird, sollte Deine Schwester sofort, d.h. HEUTE spätestens MORGEN, alle Unterlagen kopieren, derer sie habhaft werden kann. Besonders wichtig sind ggf. die Verdienstbescheinigungen des Ehemannes, und zwar möglichst komplett die vergangenen Jahre. Je mehr, umso besser. Ist ER nämlich erstmal weg, dann kommt sie eweig niocht an diese Unterlagen, d.h. Unterhalt kann nicht berechnet werden usw. usw. Personalausweis und Reisepaß, Familienbuch, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Versicherungspolicen, die auf seinen Namen allein laufen... das alles wird irgendwann unheimlich wichtig. Dann ist es gut und unglaublich zeit- und nervensparend, wenn sie Kopien präsentieren kann! Heute zum 01.02.10 die Wohnung kündigen kann der Ehemann vergessen. Ich plädiere auch dafür, zu checken, ob sie die Wohnung halten kann, ob diese angemessen ist (darüber kann die Arge Auskunft geben), womit sie vom Ehemann rechnen kann (Rechtsanwalt, der braucht dafür schon Gehaltsnachweise, s.oben). Und auch mit dem Vermieter sprechen, und zwar in der nächsten Woche, wenn feststeht, daß die Arge diese Wohnung als angemessen ansieht. Viele Grüße Ralph/Snoopy
is das mit der ARGE ganz einfach... da sie kein geld zur verfügung hat machen die das auf not-situation und die bearbeiten den antrag sehr schnell.. die wohnung zum 01.02 zu kündigen geht rechtlich gar nicht, denn man hat immer ne kündigungsfrist von mind. 3monaten.. AUSSERDEM müsst ihr beide kündigen und nicht nur er alleine..
Hi, kündigen zum 1.2 unter garantie nicht möglich und dann nur beide. Nach Auszug geht das Trennungsjahr los - also mit Scheidung im September - das wird wohl auch nix. Dann braucht sie einen Beratungsschein bzw. PKH (Prozeßkostenhilfe)n - mit Hilfe eines anwalts - am besten gleich Temrin am Montag machen. Sofort zur ARGE - abklären ob sie die Wohnung mit den Kindern behalten darf (wenn die Größe passt) und dann gleich zum Vermieter. Ab aufs Jugendamt und sehen was die da so sagen und wie die helfen können. Der 3jährige geht ja vielleicht schon in Kiga - da gibt es auch finanzielle unterstützung. Alle unterlagen kopieren und alles schon mal wegtun was einem wichtig ist! Klingt vielleicht blöde aber mein Exmann hat bei meinem Auszug noch einiges aus meinen Koffern raus OHNE mein Wissen....... Alle Unterlagen kopieren - gerade auch Geburts- und heiratsurkunde. Ich hatte z.B. lkeine Geburtsurkunde der Kinder..... die waren auch in dem Koffer..... mit Hilfe meines Anwaltes habe ich jetzt welche die ER zahlen musste...... Beim Teilen der Sachen: vielleicht wirklich drauf schauen, was man der Kiinder wegen braucht und was man entbehren kann. Küche z.B. wird gebraucht - Schlafzimmer nicht unbedingt - als Mutter kann man auch mal ne Matratze nutzen. Gar so stur darf man halt auch nciht sein ;-) Viel Mut und Kraft an deine Schwester gruß carmen
Scheidung im September kann man schonmal knicken, weil 1 Jahr Trennung vorausgehen muß. Wenn beide sich einig sind könnte es dennoch klappen, wenn beide bei Einreichen der Scheidung einstimmig angeben, daß sie schon x Monate getrennt leben (unter einem dach aber getrennt von Tisch und Bett). Die Scheidung wäre aber erstmal das weniger dringliche... lG mf4
BEIDE müssen den Mietvertrag kündigen oder BEIDE stimmen zu, daß du z.B. aus dem Vertrag aussteigst und er weiterhin Mieter bleibt. Wenn beide ausziehen, am 1.2. kündigen dann könnt ihr nach 3 Monaten ausziehen oder ihr sucht vorher was neues und könnt euch 2 Monatsmieten leisten (für die alte und neue Wohnung). Wenn er ab 1.2. kündigen will kann er das nicht allein also sollten es beide tun udn die 3 Monate danach nutzen sich jeder was neues zu suchen und umzuziehen. Sie muß unbedingt ein eignes Konto anlegen und für den Fall, daß die Kinder bei ihr leben werden (was sie mit ihm klären sollte) sollte das Kindergeld auf das neue Konto. Dann sucht sie sich (wenn sie aus dem Mietvertrag raus ist) eine neue Wohnung. Dafür muß sie VORHER bei der Arge vorsprechen wie groß und wie teuer diese sein darf um gestützt zu werden. Sie wird definitiv H4 beantragen müssen. Davor muß auch die Unterhaltsfrage (für sie und die Kinder) geklärt werden, da die Arge sowas natürlich interessiert, weil es Einkommen ist. Ihr ist hoffendlich klar, daß sie die Kinder nicht mehr allein von ihm betreuen lassen sollte. Sie sind noch viel zu klein, daß das Risiko hoch ist, daß was passiert während er breit einpennt. Sie geht am besten zur Caritas oder Pro Familia, sie soll sich da beraten lassen und auch beim JA. Mit 20 und 3 ganz kleinen Kindern steht ihr ganz sicher eine schwere Zeit bevor aber ich hoffe sie hat die Power. Wenn sich beide im Frieden trennen wollen kann sowas schon funktionieren und bestenfalls geht er mit zu den Anlaufstellen und arbeitet mit, daß beide und besonders die Kinder so gut wie möglich alles verkraften können. lG mf4
Es können ja nur Beide kündigen oder der eine unterschreibt das er die Wohnung dem anderen überläßt.Es ist meist besser mit dem Vermieter zu reden und so zu regeln das Beide kündigen und sie dann einfach einen neuen Mietvertrag macht.Dazu kommt dann Strom etc auf ihren Namen und von ihrem Konto gehen zu lassen.Aus nickeligkeit haben schon einige Männer dann das zahlen "vergessen" gruss Chrissie
Warum... VERLASSN WORDEN? Sie und ihr Ehemann haben sich vor 4 Wochen entschieden sich zu trennen