Geschrieben von kraehe2008 am 21.07.2011, 10:10 Uhr |
„Dienstleistungs-Gutschein“ zurückgeben möglich?
Hallo,
ich habe zum Geburtstag einen Gutschein für ein Beratungsgespräch in einer Beauty-Klinik bekommen (ich hatte da mal etwas angedacht, dann aber wieder verworfen, tut aber eigentlich auch nichts zur Sache). Diesen möchte ich definitiv nicht einlösen. Problemlos weiter verschenken wie z.B. einen Gutschein für eine Massage, einen Buchgutschein o.ä. kann ich ihn sicher auch nicht ;-).
Dass ein Händler grundsätzlich nicht zur Rücknahme verpflichtet ist weiß ich, aber vielleicht verhält sich das hier (ist ja keine Ware im eigentlichen Sinne, die ich für den Gutschein bekommen würde) ja doch anders? Oder wäre die Rücknahme wenn dann nur aus Kulanz?
Re: „Dienstleistungs-Gutschein“ zurückgeben möglich?
Antwort von Birgit67 am 21.07.2011, 10:38 Uhr
schau doch mal genau nach was die Klinig sonst noch anbietet vielleicht hat sie auch eine Wohlfühlmassage oder Klangschalenmassage im Angebot wozu Du Deinen Gutschein nutzen kannst.
Die Rücknahme eines Gutscheines ist reine Kulanz - und da es "nur" für eine Beratung ist ohne Behandlung wird es schwierig - aber evtl. das umändern für eine Anwendung die Dir gut tut ist drin.
Gruß Birgit
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