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Geschrieben von susi&yannick am 31.05.2005, 21:50 Uhr

@ralph

Hallo Ralph,

hab gerade dein "Schilda" Posting gelesen und hoffe, in dir den Hartz 4 - Experten gefunden zu haben. Ich hab mal ein paar Fragen, vielleicht kannst du mir ja weiterhelfen.
Mein Arbeitslosengeld läuft am 25.06. ab und dann muß ich diesen Antrag stellen. Ich hab noch 2 Bewerbungen zu laufen und will noch warten, bis ich mich "offenbaren" muß. Bis wann muß der Antrag denn abgegeben werden?
Bekomme ich weiterhin einen Vermittlungsgutschein oder muß ich meinen Vermittlungsvertrag kündigen?
Mein Mann ist auch arbeitslos aber noch nicht Hartz 4, können wir trotzdem von der GEZ befreit werden?
Wie ist das mit der Krankenkasse? Unser Sohn ist bei meinem Mann familienversichert, ich bin bei einer anderen Krankenkasse (alles gesetzlich). Muß ich jetzt meine kündigen und mich bei meinem Mann familienversichern?
Und gibts auch Bildungsgutscheine? Habe nämlich einen Arbeitgeber gefunden, der mich einstellen würde, wenn ich noch eine Umschulung zur Bürokauffrau mache. Das Arbeitsamt hat meinen Antrag auf einen Bildungsgutschein abgelehnt und auf meinen Widerspruch von Mitte April hab ich noch immer keine Antwort. Die Schule sollte Anfang Mai beginnen und wurde jetzt auf September verschoben, weil bei über 90 % der Teilnehmer die Zusage vom AA fehlt. Das heißt für mich, die warten einfach ab, bis ich Ende Juni bei denen aus der Statistik falle und fertig.

Soviel Fragen..., vielleicht hast du ja die Antworten.

Danke und LG Susanne

 
2 Antworten:

Re: @ralph

Antwort von Ralph am 01.06.2005, 9:38 Uhr

Hallo Susanne,

nur kurz zu Deinen Fragen:

Den Antrag solltest Du in dennächsten Tagen stellen.
Das ALG1 vom 01. - 25.06.05 wird als Einkommen im Juli gegengerechnet. Einen vermittlungsgutschein bekommst Du auch weiterhin. Ob dabei der alte gültig ist oder Du einen neuen bekommst, mußt Du bei Deiner (neuen?) Arbeitsvermittlung erfragen.

Mit der GEZ-Befreiiung haben wir nichts zu tun, das prüft die GEZ selbst. Frage am besten mal im Einwohneramt nach, wo es die Anträge gibt, ggf. bei der für Dich zuständigen Rundfunkanstalt nachhaken. Bei ALG2-Bezug ist eine GEZ-Befreiung möglich, den Antrag würde ich aber auch vorher schon stellen.

Hinsichtlich der Krankenversicherung wird bei HartzIV einer immer familienversichert. Entweder Dein Mann bei Dir oder Du bei Deinem Mann.

Über den Bildungsgutschein kann ich Dir leider keine Auskunft geben, Infos erhältst Du bei der dann zuständigen Arbeitsvermittlung.

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

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Dankeschön und noch 'ne Frage

Antwort von susi&yannick am 01.06.2005, 21:03 Uhr

Danke Ralph für deine schnelle Hilfe.
Aber wieso wird mein Arbeitslosengeld von Juni als Juli-Einkommen gerechnet? Das ist doch Beschiss oder wie soll ich das verstehen?

LG Susanne

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