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Geschrieben von Namens-Fee am 22.07.2014, 23:13 Uhr

@mama.frosch

Deine Erklärung ist leider gefährlich unvolständig.

Natürlich kann "Gluten" in irgendeiner Form als Zutat oder im Spurenhinweis aufgeführt werden. Aber was ist, wenn "Weizen", "Gerstenmalzextrakt" o.ä. zu finden ist? Das wäre nach Deiner Erklärung ja glutenfrei, weil das Wort Gluten nicht angegeben ist?

Richtig ist, dass JEDES glutenhaltige Getreide und Gluten selber in der Zutatenliste deklariert werden müssen, auch wenn es bspw. nur als technischer Hilfsstoff verwendet wurde!

Der Spurenhinweis ist rechtlich nicht klar geregelt - Spuren können auch ohne diesen Hinweis enthalten sein - oder trotz dieses Hinweises sind keinerlei Spuren möglich, da der Betrieb gar nichts gh verarbeitet.

LG Fee

P.S. Darf ich fragen, warum dein Sohn "nur" für eine begrenzte Zeit gf essen musste?

 
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