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von dhana  am 24.09.2017, 20:11 Uhr

@christine

Hallo,

im Gegenzug heisst das aber nicht das jeder der im Altenheim wohnt, jeder der ein körperlichen Gebrechen hat, nicht wählen kann.
Oder jemand der im Krankenhaus liegt, oder jemand der im Urlaub ist, auf Kur ist oder am Sonntag lieber Eis essen geht - das alles ist kein Grund nicht zu wählen, man darf Briefwahl ja auch gern bei Regenwetter am Mittwoch nachmittag (oder wann auch immer) machen.

Eine leichte Demenz ist auch kein Grund jemand das Wahlrecht abzusprechen - jemand mit schwerer Demenz ist nicht mehr entscheidungsfähig und damit auch nicht mehr wahlberechtigt.

Ich finde auch nicht, das 77% - ich hab grad 75% gehört - so wenig sind. Ich mags aber trotzdem nicht, wenn Ausreden wie ich kann nicht wählen weil.... vorgeschoben werden.

Gruß Dhana

 
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