Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Moneypenny77* am 06.12.2005, 12:54 Uhr

??? :-/

Problem ist, daß das StGB eben nicht greift, wenn Straftaten mehr oder weniger nicht beweisbar geplant, aber eben noch nicht begangen wurden.

Schließlich steht vor der Strafe immer noch die Tat. Daher mußten Gesetze zur Terrorbekämpfung her, die aber eher sekundär direkt mit den Straftaten zu tun haben.

Der Terrorakt an sich läßt sich mit dem StG ganz gut abdecken, ist ja alles drin, was man so braucht: Mord, Totschlag, Körperverletzung, Aufhetzung zu kriminellen Taten etc. ;-)

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.