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Geschrieben von shinead am 29.09.2011, 17:06 Uhr

zur kurzer Schornstein von Ölheizung...

Vor die bodentiefen Fenster gehört aus Sicherheitsgründen ein sogenannter französischer Balkon.
Das solche Fenster ohne dieses Gitter genehmigt werden ist mir neu. Da würde ich doch glatt mal bei der Baubehörde nachfragen.

Zum Schornstein:
Wenn der Schornsteinfeger feststellt, dass dieser zu kurz ist (und schon vor zwei Jahren zu kurz war) dann wird der Ofen notfalls stillgelegt bis ein neuer Kamin angebracht ist.
Frag' da mal genau beim Schornsteinfeger nach. Ich würde ihn sogar zum Ortstermin bitten und die Kosten selbst tragen, nur um etwas in der Hand zu haben!

 
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