Geschrieben von J+L am 27.05.2011, 9:54 Uhr |
zenzus hauseingentümer
habe frage dazu. meine mutter eigentümerin des hauses hat den fragebogen geschickt bekommen. nun wollte ich ihn ihr ausfüllen, aber muss meine familie wo in der 2. wohnung ( DG ) auch auf den zettel eingetragen werden?? ich bin echt zu doof für so sachen?
Re: zenzus hauseingentümer
Antwort von Minimonster am 27.05.2011, 10:05 Uhr
Wir haben ihn nicht mehr vorliegen, aber war in dem Formular nicht Platz für 5 Wohnungen oder so? Wir mussten einfach nur Nr. 1 ausfüllen, aber wenn mehrere Parteien das Haus bewohnen, musste das doch in die folgenden Spalten eingetragen werden oder nicht? Also dein Mutter als Eigentümerin Nr. 1, ihr dann Nr. 2 etc....
Ehrlich gesagt fand ich den Fragebogen ziemlich banal, mich hat es gewundert, dass soviel Theater um den dürftigen Inhalt, der erfragt wird, gemacht wird.
...Und das soll jetzt kein Stichwort sein für Diskussionen a la "Aber es geht ums Prinzip..." - eher dafür, dass das Ganze letztendlich für den Aufwand fast zu wenig erfragt, finde ich.
LG, M.
Re: zenzus hauseingentümer
Antwort von BM 123 am 27.05.2011, 10:10 Uhr
Du gibst ja auf Seite 2 den Gebäudetyp an und wie viele Wohnungen es hat.
Die füllst du dann der Reihe nach aus. Wohnung 1 auf Seite 3,Wohnung2 und3 sind auf Seite 4 usw.
ok?
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