Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

von Leena  am 06.05.2011, 9:55 Uhr

Zensus 2011 - mir unlogisch

Auf der Seite vom Statistischen Bundesamt zum Thema Zensus 2011 heißt es dazu:

"10 Prozent geben in der Haushaltebefragung Auskunft.

Im Unterschied zu einer traditionellen Volkszählung, bei der jeder Haushalt befragt wird, bringt der registergestützte Zensus 2011 eine deutliche Erleichterung. Denn hier kommt ein neues statistisches Verfahren zum Einsatz, bei dem bereits vorhandene Daten aus Verwaltungsregistern genutzt werden. Im Rahmen einer zusätzlichen Befragung von Haushalten werden maximal zehn Prozent der Bevölkerung direkt Auskunft geben. So können Fehler und Ungenauigkeiten, die in den übernommenen Registerdaten enthalten sind, im abgeschotteten Bereich der Statistikämter auf Schlüssigkeit geprüft und statistisch korrigiert werden. Zudem können zusätzlich Informationen etwa zu Bildungsstand und Erwerbstätigkeit gewonnen werden. Ein solches Verfahren spart Geld und entlastet die Bevölkerung von ihrer Auskunftspflicht."

http://www.zensus2011.de/im-gespraech/zahl-der-woche/10-prozent-geben-in-der-haushaltebefragung-auskunft.html

Was die Fragen nach "wieviele Personen leben wirklich in Deutschland, wieviele wirklich einen Job haben, welchen Beruf ausüben etc." betrifft, werden beim Zensus 2011 vorhandene Registerdaten genutzt:

"Aufgrund der Meldepflicht stehen in allen Kommunen Melderegister zur Verfügung... Darüber hinaus verfügt die Bundesagentur für Arbeit über Informationen zu allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sowie zu allen arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldeten Menschen. Und die öffentlichen Arbeitgeber können Daten über Beamte, Richter und Soldaten liefern." Da muss man manche Dinge nicht -zig mal abfragen, wenn sie doch eh schon erfasst sind. :-)

Für andere Fragen gibt es in Deutschland jedoch keine verlässlichen Informationen, und z.B. für Gebäude und Wohnungen gibt es hier flächendeckend überhaupt keine (bzw. keine einheitlichen und vergleichbaren) Verwaltungsregister. Daher werden ALLE Eigentümerinnen und Eigentümer von Häusern oder Wohnungen bei der Gebäude- und Wohnungszählung befragt.

Finde ich grundsätzlich einleuchtend! :-)

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.