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von Pebbie  am 16.06.2011, 11:19 Uhr

Wiederrufen wie Formulieren! *sorry bin grad etwas durch den Wind*

Hallo !
Das habe ich im Net gefunden:

Sinnvoll ist sicherlich eine Formulierung wie: Hiermit mache ich von meinem gesetzlichen Widerufsrecht gemäß §355 BGB (bei Haustürgeschäft iVm §312 BGB, bei Fernabsatzgeschäften [Telefon, Internet] iVm § 312d BGB) gebrauch und widerrufe meine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung.

Allerdings finde ich das per mail etwas heikel, lieber per Einschreiben.

LG Ute

 
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