von Pebbie am 16.06.2011, 11:19 Uhr |
Wiederrufen wie Formulieren! *sorry bin grad etwas durch den Wind*
Hallo !
Das habe ich im Net gefunden:
Sinnvoll ist sicherlich eine Formulierung wie: Hiermit mache ich von meinem gesetzlichen Widerufsrecht gemäß §355 BGB (bei Haustürgeschäft iVm §312 BGB, bei Fernabsatzgeschäften [Telefon, Internet] iVm § 312d BGB) gebrauch und widerrufe meine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung.
Allerdings finde ich das per mail etwas heikel, lieber per Einschreiben.
LG Ute
- Wiederrufen wie Formulieren! *sorry bin grad etwas durch den Wind* - Mumvon2 16.06.11, 10:56
- Re: Wiederrufen wie Formulieren! *sorry bin grad etwas durch den Wind* - Pebbie 16.06.11, 11:19
- Re: Wiederrufen wie Formulieren! *sorry bin grad etwas durch den Wind* - Mumvon2 16.06.11, 11:33
- Re: Wiederrufen wie Formulieren! *sorry bin grad etwas durch den Wind* - Pebbie 16.06.11, 11:19
Sprung in der windschutzscheibe
Seht Ihr was? Bei mir ist es finster und zwar sehr, aber keine Mondfinsternis!
Seht Ihr was? Bei mir ist es finster und zwar sehr, aber keine Mondfinsternis!
@klaraelfer
EHEC - wie geht ihr jetzt damit um? m.T.
Habe bis jetzt nur auf meinem PC Avira AntiVir als Schutz, reicht das?
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