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Geschrieben von Oktaevlein am 13.10.2017, 15:48 Uhr

wie machen denn die Alleinerzieher mit diesem Gesetz?

Was ist denn wohl genau mit "Oberstufenschüler" gemeint? Sind das in Italien die "Sekschüler" bis 14? Ich kann es ja so schon kaum glauben, aber wenn damit auch noch 16 und 17 jährige gemeint sein sollten, fänd ich es geradezu lächerlich.

Übrigens konnte ich sonst im Netz nichts (deutschsprachiges) darüber finden.

Im ersten Moment aber dachte ich, es wäre eine Artikel aus dem Postillon.

Meine 6-jährige Erstklässlerin bringe ich (und nicht nur ich) im Moment noch zur Schule und hole sie ab, da der Weg knapp 2 km über teils sehr verkehrsreiche Straßen führt. Aber ich hoffe doch, dass ich das jetzt nicht machen muss, bis sie 14 (oder älter) ist ;-)

 
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