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Geschrieben von sun1024 am 14.06.2011, 7:46 Uhr

Wie lange und in welchem umfang, muss man...

Die genauen Zeiten musst du im Landesimmissionsschutzgesetz deines Bundeslandes nachgucken. Hier in NRW sind von von 22 bis 6 Uhr "alle Betätigungen verboten, die die Nachtruhe stören können".

Dann gibt es noch Regelungen zu lauter Musik, und zu gewerblichem Lärm.

Weitere gesetzliche Regelungen gibt es da nicht, aber es können weitere Regelungen im Mietvertrag stehen, guck da mal rein.

Als vollzeit Berufstätige, die gerade Abend für Abend eine Wohnung in einer neuen Stadt einrichtet und das Wochenende bei der Familie im alten Wohnort verbringt, verstehe ich gut, dass man sich nicht immer an "verträgliche" Zeiten halten kann... ich versuche allerdings immer, Bohren und Sägen bis 20 h, spätestens 21 h geschafft zu haben und bis 22 h nur noch zu schrauben... bis 19 h könnte ich allerdings nicht aufhören, dann würde die Küche niemals fertig.

Wenn die beiden allerdings tatsächlich den ganzen Tag da sind, würde ich es auch noch mal freundlich versuchen. Teil ihnen mit, wann die Schlafenszeiten deines Kindes sind, und frag freundlich, ob sie, wenn möglich, die lauten Arbeiten außerhalb dieser Zeiten machen können.

LG sun

 
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