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Geschrieben von Frosch am 22.03.2005, 19:59 Uhr

Wg. Patientenverfügung!

Hallo!

Da müßt Ihr Euch GENAU informieren, denn es kann durchaus sein, daß diese Verfügung durch Formfehler nichtig wird.
Am besten bei einem darauf spezialisierten Rechtsanwalt nen Termin machen...

Ich habe vor längerem eine Sendung gesehen, da war es das Thema. Und viele Verfügungen enthielten bestimmte Fehler (juristische Kleinigkeiten), die dieselben nichtig machten.

LG Antje

 
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