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von Leena  am 09.05.2011, 18:00 Uhr

Weißt Du auf welche rechtliche Regelung

...wir hatten auch mal (als ich bei einer U... beim dritten Kind zu spät dran war) ein Schreiben von dem Institut bekommen, das hier in Hessen für die Kontrolle der Vorsorgeuntersuchungen zuständig ist, das fand ich damals SEHR daneben, zumal in dem Schreiben schlicht inhaltliche Fehler waren und das Ganze insgesamt sehr rigoros und dubios wirkte. *bäh* Mittlerweile hat das Institut einen neuen Leiter, und jetzt gibt's VOR der jeweiligen U... Erinnerungsschreiben im Stile von "Liebe Eltern, bitte denken Sie daran, dass demnächst die U... ansteht und es im Interesse Ihres Kindes etc. pp." - mit sowas kann ich sehr viel besser leben als mit strengen Anschreiben, die so tun, als könnten sie mich zu etwas verdonnern, was rechtlich gar nicht der Fall ist - man MUSS hier die U... nicht durchführen lassen, aber ggf. wird dann anderweitig überprüft, ob es den Kindern gut geht... was so aber in dem Schreiben definitiv NICHT drin stand. *grummel*


Das Ganze gibt's übrigens seit 2005 / 2006, wie mir Wikipedia erzählt:

'Verbindliches Einlade- und Meldewesen

In einigen Bundesländern, darunter Bremen, Hessen, Saarland, Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Sachsen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, sind Gesetze in Kraft getreten, die durch Datenübermittlungen der Meldebehörden und der Kinderärzte die Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen sicherstellen sollen. Die Gesetzesinitiative geht auf einen Beschluss der Jugendministerkonferenz "Kinder und Gesundheit" vom Mai 2005 zurück. Diesem Beschluss hat sich die 79. Gesundheitsministerkonferenz der Länder 2006 angeschlossen.'

 
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