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Geschrieben von Moneypenny77* am 03.09.2005, 13:07 Uhr

wegen Kirchhof-@elisabeth, moneypenny, tina udn jordi, schwoba

Aber mit dem Verkauf Deiner Wohnung solltest Du warten, bis sie aus der Frist für Veräußerungsgewinne aus Immobilien (10 oder 12 Jahre sind das, weiß ich grad nicht) fällt, denn sonst zahlst Du auf Deinen Gewinn auch Steuern.

Aber ansonsten gebe ich Dir ja völlig Recht! Wobei man bei der Aktiensache auch nicht verschweigen soll, daß ich auch Verluste (außer der Jahresfrist) nicht absetzen kann. No risk, no fun!

Das sind allerdings auch zwei verschiedene Themen.

Ich finde, es kann nicht sein, daß selbst ein "überdurchschnittlich intelligenter Mensch" nicht in der Lage ist, seine Steuererklärung selbst zu machen. Oft werden Fehler in der ESt-Erklärung schlichtweg auch unbewußt gemacht. Man kann ja nicht verlangen, daß der Bauarbeiter nach 12 Stunden harter Arbeit noch ein Steuerseminar besucht.

Und wenn ich sehe, daß ich dafür, das wir 300 € zurückbekommen, 200 € an den StB zahlen, nur damit wirklich alles wasserdicht ist, dann kann es das nicht sein!

 
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