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Geschrieben von kathi79 am 22.03.2005, 16:23 Uhr

Wegen Arbeitslosengeldberechnung und Anspruch...wer kennt isch aus und kann weiterhelfen?

Wird vom Durchschnittslohn der letzten 12 Monate mit beitragspflichtigem Einkommen berechnet. Da Erziehungszeit nicht zählt, müsste es von dem Jahr vor dem Mutterschutz zählen.
Bei mir wurde in die ALG-Berechnung der Verdienst von Januar bis Dezember 2003 berechnet.
Wegen der genauen Voraussetzungen müsstest du dich mit jemandem bei der Arbeitsagentur unterhalten. Ich musste z.B. nachweisen, das mein Sohn in Betreuung (Kita und Familie) ist.
LG Kathrin

 
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