Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von waterman am 06.12.2005, 13:29 Uhr

waterman - musst nicht gleich persönlich werden !

wo wir beim versuchten Mord/Totschlag wären, §§ 22 - 24 StGB mit Verweis auf Straftatbestände :-)

--"vielleicht ist es aber auch einfach nur der Drang mitzureden?"--

die Frage habe ich in den Raum geworfen ;-)

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.