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Geschrieben von Moneypenny77* am 06.12.2005, 13:27 Uhr

waterman - musst nicht gleich persönlich werden !

Aber "Versuchte Tötung in mehreren Fällen" PLUS Flugzeugentführung.

Und da die Tat in den USA begangen wurde, wäre Rechtsstand auch dort gewesen, somit hätte unser StGB eh wenig ausrichten können...

Du kommst nicht raus aus der Nummer ;-)

 
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