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Geschrieben von Schwoba-Papa am 06.12.2005, 13:18 Uhr

waterman - musst nicht gleich persönlich werden !

Natürlich greift das STGB ! Da hab ich mich wohl etwas falsch ausgedrückt !

siehe Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung etc. pp !

Es werden bei der Terrorbekämpfung andere Mittel und Maßstäbe angewendet und das STGB ist da sicher nicht das Maß aller Dinge ! Oder glaubst Du ernsthaft man hätte Atta (wenn es nicht geklappt hätte) wegen versuchter Flugzeugentführung verurteilt ?

Grüßle

 
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