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Geschrieben von tinai am 10.10.2005, 13:55 Uhr

Was sind denn eigentlich Arbeitnehmerrechte?

Ich muss das jetzt wirklich mal fragen. Vor welchen Beschneidungen fürchtet Ihr Euch?

Aufweichen der Tarifautonomie? Davor fürchtet sich vor allem die Gewerkschaft, der Großteil aller Arbeitsverträge unterliegt längst nicht mehr einem Tarifvertrag, entweder weil er nicht bindend ist oder weil es Betriebsvereinbarungen gibt.

Kündigungsschutz? Also als Klein-Ag juckt mich der nicht, außer das wir deswegen im Moment keine Zusatzkraft einstellen, auf der anderen Seite ist das der letzte Grund für "Nicht-Einstellen", weil die Einarbeitung viel teurer ist und diese Investition sich langfristig amortisieren muss. Gekündigt ist immer schnell, aber welcher AG will das wirklich?

Und wie man weiter unten sieht gibts Sozialpläne, die alles aushebeln oder um für Stuttgart zu sprechen: Das Arbeitsamt hat eigens eine Stelle für die 9000 (oder waren es 8000?) Daimler-Chrysler-Mitarbeiter eingerichtet, die in absehbarer Zeit "ausscheiden".

Weihnachts- und Urlaubsgeld? Bekommen doch auch nur noch die wenigsten. Selbst im öffentlichen Dienst nicht mehr - liegt ja dann wieder im Bereich Tarifautonomie.

Also werdet mal Konkret, was sind die Arbeitnehmerrechte, ich will es wirklich wissen.

Tina

 
19 Antworten:

Re: Was sind denn eigentlich Arbeitnehmerrechte?

Antwort von Moneypenny77* am 10.10.2005, 14:05 Uhr

Das ist wie mit dem Mieterschutz: alles Recht dem Geber, kein Recht dem Geber ;-)

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SchwarzGelD

Antwort von RainerM am 10.10.2005, 14:20 Uhr

hi,
wie du schon ausgeführt hast, gibt es bei kleinen Unternehmen eh kaum Arbeitnehmerrechte, von daher stellt sich die Frage, warum eine partei Druck ausübt, diese abzuschaffen.

Die Gründe einen Mitarbeiter einzustellen liegen ja wohl an der Auftraglage, daran ob die benötigten Qualifikationen abgedeckt werden etc.

Wenn ein AG sagt er würde wegen der AN-Rechte nicht einstellen, dann kann er das nur sagen, weil er ausrechende fachliche Komptenzen besetzt hat und mit dem vorhandenen Personal die termine beim Kunden halten kann.

Würde einer der beiden Punkte nicht eingehalten werden, müsste udn würde der AG einen AN einstellen, oder er kann sich von Aufträgen verabschieden.

Zumindest erklärt sich jetzt tinais, JoVis und FrankNRWs auftritte der letzten Wochen hier.... ihr seid offenslcjhtlich keine, wahrscheinlich ganz ganz kleine Unternehmerchen, die den Wechsel zu SchwarzGeld... und Gelb wollten, koste es was es wolle, vor allem aber den anderen.

*fg*

Ein Mitarbeiter ist ein abhängig beschäftigter, je kleiner das Unternehmen ist, umso abhängiger ist er.
Besonders qualifizierte und wertvolle Mitarbeiter haben es da evtl. noch gut.... aber das haben die bei grossen Unternehmen auch.

Soll also kein Kleinstunternehmer glauben, durch eine verstärkte Abhängigkeit würde eine besondere Bindung zum Unternehmen entstehen... im Gegenteil.

Ich habe mich seinerzeit nach dem Studium noch rechtzeitig von einem Kleinstunternehmer getrennt, da dieser nur seine Vorteile aushandeln wollte und ich mich dann für die fauire Altzernative eines Grossunternehmers habe.

Die Beheuptung dass die Flächentraife nicht mehr zögen ist eine Lüge.

Immernoch arbeiten die meisten Mitarbeiter unter dem Flächentraif und dieser wird auch blab wieder aufgewertet werden... vor allem von den Unternehmen selber, die damit sicherstellen wollen, dass sie sich die guten Leute nicht gegenseitig streitig machen.

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Kündigungsschutz.

Antwort von Moneypenny77* am 10.10.2005, 14:31 Uhr

Das wird auch alles ganz gern herumgedreht. Einschränkungen beim Kündigungsschutz heißt doch nicht, daß von heute auf morgen jeder entlassen werden kann und soll.

Fakt ist, daß es mit dem Kündigungsschutz einfach zu weit getrieben wird. Wer zum Beispiel glaubt, als AG einen AN in der Probezeit "problemlos" entlassen zu können, der irrt. Ich habe es in meiner Bankzeit mehr als einmal erlebt, daß totale Flaschen während der Testphase entlassen wurde, nach MEHREREN gelben Karten und klarem Unwillen, es besser zu machen, obwohl sie es besser konnte. Trotzdem rannten die zum Fachanwalt für Arbeitsrecht und klagten auf Abfindung etc. Zwar kamen sie nicht durch, aber das Beharren auf Ausnahmen von der Kündigung in der Probezeit kostet den AG Zeit, Geld und Nerven. Wer bitte bringt denn da noch gern den Mut auf, auch mal Leute einzustellen, die zwar einen krummen Lebenslauf haben oder älter sind, wenn "Versuchen wir es mal" so schwer ist? Und ein schwarzes Schaf kann den ganzen Laden auf den Kopf stellen, erst Recht, wenn es ein Frischling ist, das man nicht mehr los wird.

Ebenfalls ist es alles andere als einfach, Arbeitsverträge aufzulösen. Als AG muß man sich verdammt viel gefallen lassen, bis man endlich mal eingreifen darf. Nicht selten muß man zusehen, wie offenkundig boykottiert und sabotiert wird! Letztlich geht das ja auch zu Lasten der AN auf dem Markt, die den Job sehr gut und gern machen würden.

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Re: Kündigungsschutz.

Antwort von RainerM am 10.10.2005, 14:39 Uhr

hi,
ein bisschen läuft es doch auch auf gegenseitige Verhaltesweisen hinaus.

Würde man mich von heute auf morgen kündigen können, ich würde bei einem guten angebot ebenfalls von heute auf morgen nicht mehr zum alten AG gehen... wäre dir das recht?

Merkste da was?
Gehts dabei nicht ein wenig um eine gewisse Umgangskultur miteiander?

Du sprichst davon, dass es auch bei Probezeit Probs geben würde... naja, also im nächsten Satz sagste aber auch, dass betreffende Pappenheimer nicht damit durchkamen.

Das ist wohl dann eher ein Problem
dieser Personen,a ls eines von allgemeinen AN-Rechten, oder?

Von gleichen Ans könntest du davon ausgehen, dass sie dann ein verhalten wie oben beschriben zeigen dürften, nämlich wenn es keine Spielregeln gibt, dann gibt es sie nicht, egal auf welcher Seite.

Und ich bin mir sicher, wenn du deshalb die ersten Aufträge verloren hast, dann schreist du ganz laut nach Spielregeln.

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Re: Kündigungsschutz.

Antwort von Moneypenny77* am 10.10.2005, 14:49 Uhr

Da hast Du mich ganz klar falsch verstanden. Ich habe lediglich gesagt, daß der Kündigungsschutz hier und da zu weit geht und daher eben sehr wohl dazu führt, das gerade kleinere Unternehmen, die keine eigene Rechtsabteilung beschäftigen, ungern einstellen.

Habe mal eine Umfrage gesehen, da wurde der Kündigungsschutz mit irgendwas mit 40 % als Grund für's Nicht-Einstellen genannt. Ob man mit einer Klage vor dem Arbeitsgericht durchkommt oder nicht, ist doch auch nicht die Frage. Aber allein die Tatsache, daß die Klage zugelassen werden muß (weil z.B. "Mobbing" ins Feld geführt wird), kostet Geld, daß gerade kleinen Unternehmen an anderen Stellen fehlt.

Mein Chef hat viel Zeit dafür aufbringen müssen, sich mit unserem Anwalt für Arbeitsrecht kurzuschließen, um Situationen zu erläutern, schriftlich darzulegen etc. Gerichtsstand war Hamburg, da mußte er einen Tag (mit Übernachtung hin). In der Zeit konnte er seinem Job nicht nachgehen, der uns Geld gebracht hätte. Und das alles nur, um eine Pfeife loszuwerden, der sich als Überflieger verkauft hat ("PC kein Problem") und dem ich original erklären mußte, welche Funktion die Maus hat und das nicht nur einmal. Und der als Wertpapierberater mit Ende 50 (!) nach angeblich 20 Jahren erfolgreicher Tätigkeit von mir (nach 5 Jahren Berufserfahrung) erklärt bekommen mußte, was DAX und Bund-Future uns sagen wollen. Und als ich irgendwann mal zu meinem Chef gesagt habe, daß es das nicht sein kann auf Dauer und wir dem weder unsere Kunden noch unsere Rechner anvertrauen können und mein Chef das SEHR ähnlich sah, wurde die Mobbing-Karte gezogen, weil man damit auch bei Entlassung in der Probezeit mit Glück eine Abfindung wegen "seelischer Grausamkeit" herausschlagen kann und schwups steht man ganz dumm da... Kann es das sein???

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Re: Kündigungsschutz.

Antwort von Murmeline am 10.10.2005, 14:54 Uhr

Aber ob jemand mit einer Maus umgehen kann, sieht man doch, wenn man ihn sagen wir mal 3 Std. probearbeiten läßt - oder nicht? Ist doch allgemein üblich, soweit ich weiß!
LG Murmeline

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Re: Kündigungsschutz.

Antwort von Moneypenny77* am 10.10.2005, 15:03 Uhr

Nein, in einer "von ganz oben" unterstützen Direktoren-Position, brauchst du nicht mehr "probezuarbeiten". Da setzt man gewisse Dinge eben einfach, und das zu recht, voraus.

Mein Chef mußte ihn nehmen und mir gleichzeitig erklären, daß durch die Neueinstellung der versprochene Wechsel der Tarifgruppe nicht mehr "drin ist". Da macht es doch gleich doppelt Spaß, dem Herrn fachliche Grundlagen zu erklären, da er dafür bisher "seine Sekretärin und Assistenten" hatte. Sein Mobbing-Vorwurf im Bezug auf mich umfaßte auch "Arbeitsverweigerung". Er war zum einen mir gegenüber gar nicht weisungsbefugt, zum anderen handelt es sich um einen Vorfall, bei dem ich kurz vor meinem Mutterschutz ablehnte, meinen HP Laserjet in sein Büro zu schleppen, da er seinen zerschossen hatte. Er konnte ihn nicht tragen (Rückenschmerzen!) ich sollte ihn tragen (hochschwanger!). Davon war in der Klageschrift natürlich nichts zu lesen, daß durfte mein Chef dann alles in der Verhandlung ausführen...

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Re: Kündigungsschutz.

Antwort von RainerM am 10.10.2005, 15:16 Uhr

hi,
also eines vorab:

Missbrauch, egal von welcher Seite, finde ich daneben und leider wird der immer vorkommen, sowohl von AG als auch AN Seite.

ABER!
Ich sehe nicht ein, dass man mit Hinweis darauf, dass es Einzelfälle gibt, generell eine Verschlechterung für alle vornimmt.

Dann könnte ja auch jedes Kaufhaus jeden Kunden beim Verlassen des Gebäudes filzen, weil es ja soviele Ladendiebe gibt.

Also das Fehlverhalten Einzelner darf doch wohl nicht zum Rechtsverlust aller, bzw vieler, führen.

Es müssen angemessene Spielregeln bestehen und evtl gibt es welche, die heute nicht mehr zeitgemäss sind.
Ich dneke da zB an Regelungen zu befristete Arbeitsverträgen... da muss man ran und die mal neu gestalten.

Aber Regeln müssen her, wo es mehr als einen Menschen gibt.

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Re: Kündigungsschutz.

Antwort von Murmeline am 10.10.2005, 15:17 Uhr

So wie es aussieht, hat Dein Chef bei der Einstellung dieses Mannes wohl nicht genug Sorgfalt walten lassen und dafür leider die Quittung bekommen...

In meinen Augen hätte er ihn ruhig probearbeiten lassen können...denn wenn zu seiner Stellenbeschreibung gehört, selber Briefe am PC zu verfassen und auszudrucken, kann es sich nicht um eine Führungsposition im eigentlichen Sinne handeln.

Wie mit Dir umgegangen wurde, und das in der Schwangerschaft, tut mir Leid. Aber ich denke, dass das eigentliche Problem im Verhalten Deines Chefs und nicht im herrschenden Arbeitsrecht liegt*sorry*
LG Murmeline

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schließe mich Rainer an!...............o.w.T.

Antwort von Murmeline am 10.10.2005, 15:18 Uhr

abc

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@Rainer

Antwort von tinai am 10.10.2005, 15:19 Uhr

Ich habe Deine Antwort ehrlich nicht verstanden.

Als was stufst Du mich ein? keiner kleiner Unternehmer? Ich verstehe es nicht, kläre mich auf, dann kläre ich Dich über meine Hintergründe auf, falls es Dich überhaupt interessiert.

Gruß Tina
ehemals angestellt nach dem Tarifvertrag der IGMetall mit 35 Stunden-Woche.

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PS @Rainer

Antwort von tinai am 10.10.2005, 15:22 Uhr

Ich möchte nicht missverstanden werden: In Kleinbetrieben gibt es selbstverständlich Arbeitnehmerrechte.

Und jeder Kleinbetrieb, der bestehen will, setzt auf Mitarbeiterbindung - insofern reguliert sich dort etliches selbst.

Moneypenny hat insofern Recht als tatsächlch "versuchen wir mal" nicht gemacht wird. Man setzt viel mehr auf Überstunden - natürlich gegen Vergütung oder Zeitausgleich, aber alles besser als noch eine Kraft, die man vielleicht nicht mehr los wird.

Gruß Tina

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Eine Antwort habe ich nicht bekommen!

Antwort von tinai am 10.10.2005, 15:27 Uhr

Dafür allerlei zu Kündigungsschutz und AN gegen AG.

Es geht nur AN MIT AG, davon bin ich zutiefst überzeugt.

Mich interessiert immer noch: Was sind die viel verteidigten und gepriesenen Arbeitnehmerrechte?

Spitzen gegen meine Person und unbekannterweise überlese ich gerne dabei, wenn ich mal rausfände, worum es konkret geht, zählt doch mal die Punkte auf.

Stattdessen klammert man sich an den Kündigungsschutz, der egal ob für Betriebe ab 5, 10, 20 oder 40 Beschäftigten de facto nicht vor Kündigung schützt.

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DAS sind Arbeitnehmerrechte:

Antwort von Murmeline am 10.10.2005, 15:36 Uhr

Kündigungsschutz
Tarifautonomie
Betriebsverfassung
Antidiskriminierung
Streikrecht

LG Murmeline (Ex -Personalratsmitglied;-)

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@tinai wg. Arbeitnehmerrechten:

Antwort von Murmeline am 10.10.2005, 15:39 Uhr

Hier sind die Befürchtungen von verdi zu kommenden Änderungen zu erfahren:

http://www.verdi.de/btw/arbeitnehmerrechte

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Re: Kündigungsschutz.

Antwort von Moneypenny77* am 10.10.2005, 15:41 Uhr

Mein Chef hat ihn nicht eingestellt, sondern DESSEN Chef, wir mußten es nur ausbaden... Es ging auch nicht um "Briefe verfassen und ausdrucken", sondern darum, einem Kunden, der eine Wertpapierorder aufgeben will, diesen Wunsch zu erfüllen, wozu gehört, daß man in der Lage ist, das entsprechende Programm aufzurufen und dem Kunden den aktuellen Kurs zu nennen. Dabei handelte es sich um kleinen Alltagskram, von mangelnder Kompetenz bei anspruchsvoller Beratung sowie Gesprächsvor- und nachbereitung ganz zu schweigen.

Worauf ich hinaus wollte war auch nicht "mein Einzelfall", sondern ein ganz normaler Fall der Kündigung innerhalb der Probezeit, die sich zu einem monatelangen enervierenden Rechtsstreit entwickelt. Und genau DAS macht eben, wie gesagt, kaum Lust auf "Mut bei der Stellenvergabe". Davon kann jeder ein Liedchen singen, der sich damit herumschlagen muß.

Mein Mann versucht seit Wochen, einen seiner Führungsleute zu entlassen, weil er "null Bock" hat und sich darauf ausruht, als "Leithammel" QUASI unkündbar zu sein. So: die Chefs meines Mannes wollen aber im Bereich Personal sparen, denn sollte sich der Laden nicht nächstes Jahr tragen, wird er dicht gemacht und 20 (!) Leute sind arbeitslos, schwups. Lösung meines Mannes: den entlassen, der viel verdient, aber dafür viel zu wenig bringt. Reaktion des Betroffenen: "Damit gehe ich vor Gericht und lasse mich mindestens ein Jahr bezahlt freistellen". Dank bisher zwei weiterer solcher Fälle, die das KLEINE Unternehmen teuer zu stehen gekommen sind, wird nun auf höchster Ebene überlegt, stattdessen zwei Sachbearbeiter zu entlassen. Spart genauso viel und die können es sich nicht leisten zu klagen. Beide Familienväter, beide gerade ein Haus gebaut. Und zumindest aus dem Bankensektor kann ich noch weitaus mehr Fälle dieser Art aufzählen, die diese Dinge eben nicht mehr zu Einzelfällen machen.

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Re: @tinai wg. Arbeitnehmerrechten:

Antwort von Moneypenny77* am 10.10.2005, 15:42 Uhr

Jau, gerade Verdi, die im vergangenen Jahr mit den größten Stellenabbau aller AG betrieben haben!

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@Murmeline

Antwort von tinai am 10.10.2005, 16:04 Uhr

Ich will aber doch von den Teilnehmern hier wissen, um welche vielzitierten Arbeitnehmerrechte es geht!

Verdi IGM usw. kann ich schon selbst nachlesen.

Trotzdem vielen Dank.

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Wg Verdi

Antwort von tinai am 10.10.2005, 16:05 Uhr

und die sind bei diesem Stellenabbauch überhaupt nicht zimperlich gewesen.

Ich wünsche jedem mal eine Woche in der Haut eines Arbeitgebers zu stecken und andersherum. Es urteilt sich besser, wenn man den Schuh auch einmal anhatte.!

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