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Geschrieben von Lauch1 am 16.10.2017, 0:08 Uhr

Was sagen unsere ÖsterreicherInnen?

.... dafür hat uns aber der Wirt einer Gaststätte mit "Heil Hitler" begrüßt. Er wollte wohl lustig sein....


"Das Verbotsgesetz, in der Kurzform als VerbotsG bezeichnet, ist ein österreichisches Bundesverfassungsgesetz, mit dem die NSDAPverboten und die Entnazifizierung in Österreich gesetzlich geregelt wurde. Das Gesetz wurde unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg am 8. Mai 1945 von der provisorischen Staatsregierung beschlossen.[1]

Wiederbetätigung
Zwecks Durchsetzung des Verbotes wurde auch die Betätigung im nationalsozialistischen Sinn verboten und unter Strafe gestellt. Diese Strafdelikte sind in den §§ 3 bis 3i geregelt und fallen in die ausdrückliche Zuständigkeit der Geschworenengerichte. Umgangssprachlich werden diese Strafdelikte auch einfach „Wiederbetätigung“ genannt, obwohl das Gesetz von „Betätigung im nationalsozialistischen Sinne“ spricht. Verboten wurde die öffentliche „Leugnung, Verharmlosung, Gutheißung und Rechtfertigung“ nationalsozialistischer Verbrechen."

 
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