Geschrieben von Jo2003 am 10.01.2006, 20:09 Uhr |
Was heißt: Abmahnung wg. Nichtigkeit? o.T.
Frage ich mich auch.
Wenn sie krankgeschrieben ist und shoppen geht und dann noch Kaffeetrinken... das kann schon für eine Abmahnung reichen.
Lebensmittel kann man kaufen gehen, auch wenn man krankgeschrieben ist.
Was für eine Nichtigkeit war es denn?
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- Abmahnung - peter12 10.01.06, 7:26
- Re: Abmahnung - ninas59 10.01.06, 9:02
- schriftlicher Widerspruch - tinai 10.01.06, 9:08
- Re: schriftlicher Widerspruch - flo03 10.01.06, 12:47
- Re: Was heißt: Abmahnung wg. Nichtigkeit? o.T. - bebea 10.01.06, 18:24
- Re: Was heißt: Abmahnung wg. Nichtigkeit? o.T. - Jo2003 10.01.06, 20:09
- Re: Was heißt: Abmahnung wg. Nichtigkeit? o.T. - bebea 10.01.06, 18:24
- Re: schriftlicher Widerspruch - flo03 10.01.06, 12:47