Geschrieben von kathi79 am 12.03.2005, 14:54 Uhr |
Wann verjähren Zahlungsaufforderungen
Wenn über die Schulden ein Vollstreckungstitel (Vollstreckungsbescheid) existiert, (was eigentlich muss, wenn ein Gerichtsvollzieher kommt) dauert die Verjährung 30 Jahre. Es müsste aber immernoch so sein, dass mindestens alle 4 Jahre Vollstreckungsversuche gemacht werden müssen. Außerdem muss der jetzige Gläubiger in den Vollstreckungstitel eingetragen werden, da es den ursprünglichen Gläubiger ja nicht mehr gibt, wenn ich das richtig verstehe.
Geht am besten mal zu einer Beratung bei einem Rechtsanwalt, der weiß genau, wie das mit der Verjährung ist und wo genau das im Gesetz steht.
- Wann verjähren Zahlungsaufforderungen - Sandymausi 11.03.05, 16:00
- Re: Wann verjähren Zahlungsaufforderungen - marit 11.03.05, 16:20
- Re: Wann verjähren Zahlungsaufforderungen - flow 11.03.05, 19:38
- hier stehts - schnappi 11.03.05, 20:48
- Re: Wann verjähren Zahlungsaufforderungen - flow 11.03.05, 19:38
- Re: Wann verjähren Zahlungsaufforderungen - famisa 12.03.05, 0:45
- Re: Wann verjähren Zahlungsaufforderungen - kathi79 12.03.05, 14:54
- Re: Wann verjähren Zahlungsaufforderungen - marit 11.03.05, 16:20