Geschrieben von famisa am 12.03.2005, 0:45 Uhr |
Wann verjähren Zahlungsaufforderungen
kann nur sagen wie ich es machen würde: hier in Ö kannst du gegen einen gerichtsbeschluss einspruch erheben. dieser wird dir gegen unterschrift zugestellt - wenn du nicht anwesend warst musst du zum postamt um den brief abzuholen. bevor es diesen bescheid nicht gibt, kann kein gerichtsvollzieher zu dir in die wohnung kommen.
also ab zum amtsgericht - und fragen was los ist - es gibt amtstage, wo die richter den einspruch dokumentieren müssen und prüfen ob der gerichtsbeschluss = aussendung des gerichtsvollziehers rechtmäßig erfolgt. da kann man auch die verjährung zur sprache bringen.
aber: wenn die angelegenheit verjährt ist, warum entscheidet dann das gericht zugunsten der bank und schickt einen gerichtsvollzieher...
also ich würd da gleich zum gericht gehen und am amtstag fragen. (nehme an, dass das deutsche system ähnlich wie das österreichische ist.)
lg
- Wann verjähren Zahlungsaufforderungen - Sandymausi 11.03.05, 16:00
- Re: Wann verjähren Zahlungsaufforderungen - marit 11.03.05, 16:20
- Re: Wann verjähren Zahlungsaufforderungen - flow 11.03.05, 19:38
- hier stehts - schnappi 11.03.05, 20:48
- Re: Wann verjähren Zahlungsaufforderungen - flow 11.03.05, 19:38
- Re: Wann verjähren Zahlungsaufforderungen - famisa 12.03.05, 0:45
- Re: Wann verjähren Zahlungsaufforderungen - kathi79 12.03.05, 14:54
- Re: Wann verjähren Zahlungsaufforderungen - marit 11.03.05, 16:20