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Geschrieben von Daffy am 18.09.2014, 13:05 Uhr

Wahrscheinlich...

Das wird sich nicht mehr klären lassen nach der verweigerten Blutabnahme. Ging es um`s Prinzip - oder hatte der Lehrer berechtigte Angst, dass der Promillewert nicht mehr schöngeredet werden kann. Wenn letzteres, hat er wohl Glück gehabt (dienstrechtlich) - aber glauben muss ihm keiner.

 
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