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Geschrieben von joso1 am 27.08.2011, 15:24 Uhr

Vorsorgevollmacht.. bitte helft..Handlungsbedarf

"Vater meiner Freundin hatte Schlaganfall.
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht......alles vorhanden. Freundin (nennen wir sie A) darf handeln.
Vater liegt im Krankenhaus ca. 100 km entfernt.

Jetzt sind sie aktuell dort und keiner ist bereit Auskunft zu geben.
Sprechzeit des Arztes nur Donnerstag von 14 bis 17 Uhr (oder so ähnlich)."

Antwort:
Das gibt es nicht, zumindest ein(!) diensthabender Arzt muss da sein- sogar im kleinsten ´Wald und Wiesen-KH´. Es kommt halt darauf an wie genau die Auskunft sein muss. Wenn es um des momentanen Ist-Zustand des Patienten geht muss ein Ansprechpartner da sein. Wenn es darum geht wie es weiterläuft bezügl Versorgung etc. macht es natürlich nur Sinn mit dem zuständigen Arzt oder Stationsarzt zu sprechen.

"Er ist fixiert weil er sich sonst das "Überwachungszeugs" entfernen würde und auch sonst nicht absprachefähig ist. Sprich er würde versuchen aufzustehen, stürzen usw. also ist die Fixierung nötig. OK. Sieht Freundin ein."

Antwort:
Fixierung darf ohne richtrliche Bestimmung nur 24h gelte, aber es gibt reichlich Situationen die diese Bestimmung ausheben.

"Schwestern können keine Auskunft zum essen und trinken geben (ich war da heut nicht drin ), Infussion liegt keine, Arzt ist kein zuständiger zu sprechen......"

Antwort :
siehe oben zum Arzt, zur Schwester: dann nachfragen wer von pflegerischer Seite für Pat. XY zuständig ist, und mit der Person sprechen!!!
Wie bei den Ärzten muss ein direkter Ansprechpartner auch bei der Pflege anwesend sein

"Darf Freundin A Einblick in die Patientenakte nehmen?? (muss ja zumindest ein Protokoll zur Ein- und Ausfuhr geben und ein CT mit Befund)
Vater kann nicht sprechen."
Antwort
auch das darf sie verlangen wenn sie eine Patientenverfügung hat, allerdings nur zur Ansicht. Wenn sie die schriftl. Dokumentierte Form haben möchte ist auch der Stationsarzt zuständig, der am WE evtl nicht erreichbar ist.

liebe Grüße Johanna

 
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