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Geschrieben von oma am 15.08.2011, 15:00 Uhr

Vorsicht, bei Unfällen mit Personenschaden sieht das immer etwas anders aus...

Wie du schon selbst geschrieben hast, wird es u.U. darauf hinauslaufen, dass du eine Teilschuld bekommst, weil du als Autofahrerin die "Stärkere" warst, auch wenn du nullkommagarnichts für den Unfall konntest. Da geht es um die sogen. "Gefährdenshaftung", google mal.

Und aus genau diesem Grund wäre ich mehr als zurückhaltend, was Gutachter und Leihwagen angeht. Sonst kann es dir passieren, dass du auf den Kosten oder zumindest einem Teil davon sitzen bleibst.

Ich finde diese Regelung auch merkwürdig, kenne es aber aus der Praxis. Der schlimmste Fall, den ich je aufnehmen musste, war der Unfalltod eines kleinen Jungen. Er war mit seinem Fahrrad bei Rot über eine Fußgängerampel gefahren und von einem Autofahrer erfasst worden, der weniger als 30 km/h gefahren ist und nach mehrfach bestätigten Zeugenaussagen Grün hatte.

Wir haben beide geheult, als ich die Schadenanzeige aufgenommen habe. Seine Unschuld bestätige sich auch im Gerichtsverfahren, aber "wir" mussten aufgrund der Gefährdenshaftung Schadenersatz leisten (u.a. die Beerdigungskosten), und sein Vertrag wurde belastet.

Ich würde aber auf jeden Fall Druck machen bei der gegnerischen Versicherung und beim Anwalt.

Übrigens sollte auch mir mal nur 2/3 eines unverschuldeten Schadens aufgrund der Gefährdenshaftung ersetzt werden, und zwar auch ohne Personenschaden.
Zum Glück - ich bin halt ein Korinthenkacker - habe ich selbst Fotos vom Unfallort in einer ähnlichen Konstellation wie bei meinem Schaden gemacht.

Beim Gerichtstermin wollte der Richter schon im Sinne der gegnerischen Versicherung zustimmen, also nur 2/3 des Schadens ersetzen. Selbst der schuldige LKW-Fahrer sagte mehrmals "Aber die Frau konnte doch gar nichts dafür..." Mein bräsiger Anwalt hat nicht ein Wort rausgebracht. Da hab ich gesagt: "Bei Barbara Salesch dürfen die Prozessgegner auch selbst was sagen. Ich würde Ihnen gern ein paar Fotos zeigen..."
Sprach's, entwandt meinem Anwalt seine Akte, in der meine Fotos lagen, und ging zum Richter. Und der konnte dann nicht anders, als mir zustimmen. Ich bekam vollen Schadenersatz...

(Anschließend musste ich noch meinen dämlichen Anwalt verklagen, da der die von der gegnerischen Versicherung sofort angewiesene Summe nicht an mich weiterleitete. *grmpf*).

Viel Glück!

 
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