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von Leena  am 28.11.2015, 9:41 Uhr

Vor Allem bei Gesetzen ist es doch durchaus möglich,dass das BVerfG eines kippt.

Im Prinzip ist es so ähnlich, als wollte ein Handwerker nach 10 Jahren noch ankommen und sagen, ups, die Rechnung dafür hab ich damals vergessen, jetzt will ich das Geld aber noch haben!

Wenn der dann sich bis zum BVerfG oder EuGH durchklagen will, weil er die Verjährungsfristen für Forderungen ungerecht findet... würdet Ihr dem wirklich zureden, ja, klar, klasse Idee, mach mal?!?

Ist ja nicht so, dass es um die Frage geht, OB ein bestimmter Paragraph anwendbar sein könnte, oder darum, dass es noch absolut gar keine Rechtsprechung zu Verjährungsfristen gäbe...

 
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