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Geschrieben von Schru am 28.11.2015, 9:25 Uhr

Vor Allem bei Gesetzen ist es doch durchaus möglich,dass das BVerfG eines kippt.

Es wäre nicht das erste Gesetz...Ich weiß ja nicht,weorum es ging und ob das Gesetz schon abgfeprüft wurde,aber als absolut naiv würde ich das nicht bezeichnen. eher schon erschreckend,wie wir (mich eingschlossen)Alles klaglos hinnehmen.
Ich hatte gerade selbst so einen Fall.LBS hat den Vertrag mit sehr guten Haben-Zinsen mit obskuren Begründung nach dem BGB gekündigt, inzwischern liefern 2 Urteile der LGs vor,dass der Paragraph nicht anwendbar ist.Gut,dass sich einer was getraut hat!
LG
Schru

 
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