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Geschrieben von Agnetha am 25.02.2006, 12:23 Uhr

Verwahrloste Kinder - Helfen ärztliche Pflichtbesuche?

Dass in der DDR bereits vorm Schuleintritt die Lehrer Hausbesuche machten und Arzttermine Pflicht waren, halte ich für ein Gerücht. Ich bin in der DDR aufgewachsen - DAVON habe ich noch nie gehört. Ich kenne es nur von Impfungen und fand es dabei durchaus sinnvoll, auch wenn ich weiß, dass dieses Thema sehr kontrovers diskutiert wird.

Allerdings finde ich es durchaus richtig, Vorsorgeuntersuchungen zu Pflichtterminen zu erklären. Die Krankenkassen sehen doch z. B., ob für ein Kind die jeweilige U3 oder U5 abgerechnet wird, also wahrgenommen wurde, oder nicht. Dann könnten die einen oder zwei Erinnerungsbriefe an die Eltern schreiben und wenn nach einer Weile immer noch nichts passiert, irgendwann mal das Jugendamt informieren. Was wäre daran schlimm? Ich denke, Eltern, die verantwortungsvoll mit ihren Kindern umgehen, können kaum etwas gegen ein Schreiben zur Erinnerung haben, falls sie tatsächlich mal einen Termin vergessen haben sollten. Man muss ja nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen, aber hier ließe sich sicherlich eine Regelung finden, auch ohne dass irgendein Amtsarzt abends über die Dörfer fahren muss.

Im übrigen ist es nicht richtig, dass es in der alten Bundesrepublik schon immer nur Sache der Eltern war, ob sie Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen oder nicht. Ich habe neulich (weiß nur leider nicht mehr, wo es war) gelesen, dass es bis Anfang der sechziger Jahre dort ebenfalls sogenannte Mütterberatungsstellen gab. Genau wie im Osten. Die wurden dann abgeschafft und die Verantwortung alleine den Eltern übertragen. Aber es gibt eben leider - hüben wie drüben - immer Eltern, die mit der Verantwortung für ein Kind oder mehrere überfordert sind. Vor die Bequemlichkeit der Eltern oder ihr vermeintliches Recht auf Freiheit sollte in jedem Fall das Kindeswohl rangieren. Es kann einfach nicht sein, dass der Staat sich hier so zurücklehnt und mit den gebundenen Händen winkt.

 
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