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Geschrieben von Elamaus am 24.02.2006, 13:57 Uhr

Verwahrloste Kinder - Helfen ärztliche Pflichtbesuche?

Helfen ärztliche Pflichtbesuche?
Wieder verwahrlostes Kind gefunden
BRISANT | 02.02.2006 | 17:15 Uhr




Wieder wurde ein Kind in einer völlig verwahrlosten Wohnung entdeckt. Dieses Mal von Handwerkern in Frankfurt an der Oder. Die Klempner sollten ein geplatztes Rohr reparieren. Die Wohnung war über und über mit Müll voll gestopft - Dosen, alte Verpackungen und leere Flaschen. Dort lebte der 14-Jährige mit seinem vermutlich alkoholkranken Vater. Die Handwerker schalteten das Jugendamt ein, und Vater und Sohn nahmen die angebotene Hilfe sofort an. Der Junge lebt ab sofort erst mal im Heim.

Ein leichter Fall, wenn man an andere Fälle denkt, wie den vom Jessica, deren Eltern sie verhungern ließen. Ob ein Leben im Müll, soziale Vernachlässigung, Hunger und Misshandlungen – die Fälle häufen sich.


Politiker schlagen Alarm
Großstädte wie Hamburg oder Berlin sind soziale Brennpunkte. Hier ist die leben besonders viele Kinder in Armut, werden vernachlässigt. Sie hausen in verdreckten Wohnungen, sind ungewaschen und unterernährt, die Matratzen verlaust und die Zähne kaputt.

Daher machen sich Berliner Politiker wie der Schul- und Jugendsenator der Stadt, Klaus Böger, dafür stark, sich einer Bundesratsinitiative für verpflichtende Reihenuntersuchungen stark zu machen. Berlin will das so genannte Düsseldorfer Modell prüfen. Danach werden Mütter schon im Krankenhaus auf ihren sozialen Hintergrund überprüft und bekommen gegebenenfalls Hilfen bei der Erziehung.





Staatliche Kontrolle wie in der DDR
Kinder unter staatlicher Kontrolle – das gab es schon einmal, in der DDR. Das Überwachungsnetz war engmaschig. Schon vor der Einschulung kamen Lehrer zum Hausbesuch – und auch Arzttermine und Impfungen waren Pflicht. Ob Kinder deshalb seltener misshandelt wurden oder eher auffielen, ist nicht belegt. Eine rechtliche Grundlage für den Zwangsbesuch beim Kinderarzt gibt es bis heute nicht. Laut Grundgesetz ist die Erziehung Sache allein der Eltern – der Staat bleibt außen vor. Außerdem dürfen Ärzte das Fehlen bei der Vorsorge den Behörden bisher nicht melden – Datenschutz.
Zudem ist es fraglich, ob die alleinige Verantwortung den Ärzten aufgehalst werden kann. Zum Schutz der Kinder gehört auf jeden Fall auch eine Stärkung der Sozialdienste und eine aufmerksamere Umgebung.


Quelle: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK

 
4 Antworten:

Re: Verwahrloste Kinder - Helfen ärztliche Pflichtbesuche?

Antwort von MandyW am 24.02.2006, 14:55 Uhr

So ein Gesetzt muss eingeführt werden bin ich der Meinung wo Kontrollen etc.gemacht werden,ich bin der Meinung wenn ich nichts zu verbergen habe können die so oft kommen wie sie wollen. Bei Punkt 12 wurde heute wieder ein verwahrlostes Kind gefunden die Mutter nicht auffindbar. Ich finde sowas traurig,wie kann man nur mit einen Kind so umgehen???

Gruss Mandy

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Re: Verwahrloste Kinder - Helfen ärztliche Pflichtbesuche?

Antwort von fiammetta am 24.02.2006, 16:14 Uhr

Hi,

nachdem sich die Jugend- und Schulämter oft nicht gerade mit Ruhm bekleckern und das Geld für mehr Sozialarbeiter nun einmal fehlt, dürfte der verpflichtende Arztbesuch durchaus Sinn machen. Voraussetzung ist, daß der jeweilige Arzt auch engagiert und erfahren genug ist, um die üblichen blauen Flecken vom Spielen von Mißhandlungen zu unterscheiden und diese dann tatsächlich auch couragiert weiterzuleiten. (Oft würde es auch schon reichen, wenn die Nachbarn ein wenig aufmerksamer wären - wenn`s um Tratsch geht, sind viele ja auch überaus hellhörig...) Zumindest würden dann keine Kinder mehr langsam verhungern und jahrelang in der Tiefkühltruhe aufbewahrt werden können, weil es keinem auffällt. Psychische Verletzungen oder sexueller Mißbrauch werden damit aber wahrscheinlich eher nicht aufgedeckt. Andererseits würden manche körperlichen Handikaps erkannt und therapiert werden können, die manchen Eltern, trotz aller Liebe, aber ohne Einsicht in sinnvolle Untersuchungen, so nicht aufgefallen wären. Wer sich seinen Kindern gegenüber verantwortungsvoll verhält und damit nichts zu befürchten hat, kann eigentlich kaum etwas gegen die Untersuchungspflicht finden.

LG,

Fiammetta

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Re: Verwahrloste Kinder - Helfen ärztliche Pflichtbesuche?

Antwort von JoVi66 am 24.02.2006, 18:06 Uhr

Ich hab mir gerade überlegt, ob das überhaupt praktikabel ist. Wenn, dann müsste es ja wohl ein Amtsarzt machen, denn den KiA kann man schlecht nach Feierabend durch die Dörfer jagen.
Wer soll dafür zuständig sein? Die Kommunen, das Land, der Bund?
Auf die Nachbarn geb ich keinen Pfifferling, die tratschen entweder, wo´s nichts zu tratschen gibt und verleumden, oder sie gucken weg, wo´s nötig wäre hinzuschauen.

Gruß Johanna

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Re: Verwahrloste Kinder - Helfen ärztliche Pflichtbesuche?

Antwort von Agnetha am 25.02.2006, 12:23 Uhr

Dass in der DDR bereits vorm Schuleintritt die Lehrer Hausbesuche machten und Arzttermine Pflicht waren, halte ich für ein Gerücht. Ich bin in der DDR aufgewachsen - DAVON habe ich noch nie gehört. Ich kenne es nur von Impfungen und fand es dabei durchaus sinnvoll, auch wenn ich weiß, dass dieses Thema sehr kontrovers diskutiert wird.

Allerdings finde ich es durchaus richtig, Vorsorgeuntersuchungen zu Pflichtterminen zu erklären. Die Krankenkassen sehen doch z. B., ob für ein Kind die jeweilige U3 oder U5 abgerechnet wird, also wahrgenommen wurde, oder nicht. Dann könnten die einen oder zwei Erinnerungsbriefe an die Eltern schreiben und wenn nach einer Weile immer noch nichts passiert, irgendwann mal das Jugendamt informieren. Was wäre daran schlimm? Ich denke, Eltern, die verantwortungsvoll mit ihren Kindern umgehen, können kaum etwas gegen ein Schreiben zur Erinnerung haben, falls sie tatsächlich mal einen Termin vergessen haben sollten. Man muss ja nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen, aber hier ließe sich sicherlich eine Regelung finden, auch ohne dass irgendein Amtsarzt abends über die Dörfer fahren muss.

Im übrigen ist es nicht richtig, dass es in der alten Bundesrepublik schon immer nur Sache der Eltern war, ob sie Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen oder nicht. Ich habe neulich (weiß nur leider nicht mehr, wo es war) gelesen, dass es bis Anfang der sechziger Jahre dort ebenfalls sogenannte Mütterberatungsstellen gab. Genau wie im Osten. Die wurden dann abgeschafft und die Verantwortung alleine den Eltern übertragen. Aber es gibt eben leider - hüben wie drüben - immer Eltern, die mit der Verantwortung für ein Kind oder mehrere überfordert sind. Vor die Bequemlichkeit der Eltern oder ihr vermeintliches Recht auf Freiheit sollte in jedem Fall das Kindeswohl rangieren. Es kann einfach nicht sein, dass der Staat sich hier so zurücklehnt und mit den gebundenen Händen winkt.

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