Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Ralph am 23.09.2005, 13:57 Uhr

Vergewaltigung, Mißbrauch etc

Hi Sina,

aus diesem Grunde dürfen persönlich Betroffene eben kein Richter in dieser Angelegenheit sein. Deine ganzen Emotionen kann ich gut verstehen. Andererseits zeigst Du, genauso emotionell begründet, daß Dein Sohn im Falle eines Falles ja auch sterben müßte (und willst es ja eigentlich nicht).
Siehst Du, das wäre es nämlich: Selbst, wenn alle anderen ihn als Monster, Bestie und Sexmaschine bezeichnen würden, Du als seine Mutter wüßtest am allerbesten, daß dies nicht so ist, daß er Mensch bleibt, ganz gleich, was geschehen ist.

Und zur Todesstrafe, grade in diesem Zusammenhang, ziteire ich aus einem älterem Posting von mir (wäre zuviel, das nochmals zu texten):


"...

Ich gebe Dir mal ein anderes Beispiel:

Ich bin eigentlich ein glühender Verfechter der Todesstrafe (für alle, die sich aufregen, bitte das Posting zuende lesen!). Tote Verurteilte sind billige Verurteilte, und Abschreckung ist auch da, jeder weiß, was auf ihn zukommt. Und alles ist klasse, einfach supi!!! :o))
Also, worauf warten wir noch!!! :-)

Tja, wenn da nicht das Problem mit dem Rechtsstaat wäre... und darauf lege ich ja nun allergrößten Wert! :-)

Es ist völlig klar, da kann man sich sogar einig sein: Ein 10facher Kinderschänder gehört auf's Schaffott, den hinterhältigen Pferderipper, der die Tiere bestialisch umbringt, der zudem noch untherapierbar ist, den bringen wir gleich auf den elektrischen Stuhl, und Terroristen, die 100 Menschen auf dem Gewissen haben, werden standrechtlich erschossen.

Salopp gesagt! :-)

Aaaaaber: Da haben wir einen Artikel im Grundgesetz, der besagt: Erst das Gesetz, und dann die Strafe! Gottseidank!
Das bedeutet: Wir müssen VORHER, ABSTRAKT und OHNE konkreten Fall die Straftat beschreiben, wir müssen genau beschreiben, bis wann Zuchthaus und ab wann die Todesstrafe zu verhängen sein soll.
Tja, und damit beginnt unser menschliches Dilemma. Versuch mal die Grenze zu ziehen! Die ersten Tatbestände, die bekommst Du noch spielend hin, aber dann... beginnt irgendwann diese verdammte Grauzone. Hmmm... der Ehemann hat die Frau umgebracht, hinterrücks mit einem Messer(hinterrücks=heimtückisch also Mord), ja, hmmm... aber, sie hatte ihn ja gereizt,... und betrogen... alles kein Grund aber... Todesstrafe? Was ist mit dem Bankräuber, der erschießt, aber es eigentlich nicht wollte? Vorsatz? Mußte er mit Toten rechen?
Achja, und dann die Zeugenarie... Zeugen können gekauft sein... wieviele Zeugen brauche ich, um Mitwisser Mister X via Todesstrafe zu beseitigen, und das beste: Durch den Staat beseitigen zu lassen! Ganz legal!! Und höchstricherlich beschlossen!!! :-)))

Dann fallen mir noch die vielen Fehkurteile in den USA ein, wo sich nach der Vollstreckung herausstellte, daß doch der falsche um die Ecke gebracht wurde...

Ja, und schon sinkt meine schöne Laudatio für die Todesstrafe in Schimpf und Schande in sich zusammen...

... also bin ich letztlich nun doch GEGEN die Todesstrafe (das nur, falls jemand aufgrund meines Eingangssatzes daran zweifelte...*gg*).

Mit Deiner "Fallgruppe" verhält es sich doch ähnlich, wo willst Du die Grenze ziehen, ab der keine persönlichen Verhältnisse mehr gelten sollen? Bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz? Bei Vergewaltigung in der Ehe? Oder wo?
Alles für sich schlimme Vergehen und Verbrechen, aber wir sollten die persönliche Schuld nicht außer Acht lassen.
Das hat sich unsere Rechtskultur über Jahrtausende erarbeitet, und das sollten wir mit beiden Händen festhalten und lieber danach suchen, wo es wirklich fehlt.

Und natürlich muß viel mehr für die Opfer getan werden! :-)

..."

Zitatende

Ich denke, daß man mit reinen Emotionen an solche aufwühlenden Fälle nicht herangehen darf. NAtürlich gibt es immer wieder Fälle, wo selbst hartgesottene Polizisten, Richter und Staatsanwälte selbst mit den Tränen kämpfen müssen. Das ist die eine Seite der Medaille.
Die andere ist, was für Mittel der reglementierung uns als Gesellschaft zur Verfügung stehen. Die Todesstrafe darf m.E. auf keinen Fall dazugehören. :-)

Liebe Grüße
Ralph/Snoopy

P.S. Auch die liebevollste Erziehung kann vor solch grausamen Situationen als Eltern nicht schützen.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.