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Geschrieben von ninas59 am 11.12.2004, 18:14 Uhr

Trotzdem

Selbst du begehst somit eine Straftat.
Sie könnte dich soeben wegen übler Nachrede anzeigen.

Tut euch alle zusammen und geht zur Polizei. Solange sie nicht verurteilt ist gilt sie als unschludig und jede Veröffentlichung mit Misstaten als üble Nachrede.

Setzt euch zusammen und startet eine Anzeige. Übrigens hätte euch Die Redaktion auch nicht den richtigen Namen nennen dürfen.

Übrigens, wieso denkst du ich fande ihr Handeln in Ordnung nur weil ich die Veröffentlichung von realen Namen verurteile?

 
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