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Geschrieben von tiktak am 09.06.2011, 20:36 Uhr

Treppenhaus gewischt - Nachbarkind ausgerutscht - wer haftet?

Nachbarin A kann nicht haftbar gemacht werden,sie hat weder fahrlässig noch grob fahrlässig gehandelt.
Nachbarin B hat eindeutig ihre Aufsichtspflicht verletzt,4 jährige in der Obhut einer 12 jährigen zu lassen,die auch noch einen 8 jährigen beaufsichtigen muß ist Aufsichtspflichtverletzung!

 
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