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Geschrieben von Dreierbande am 09.06.2011, 19:09 Uhr

Treppenhaus gewischt - Nachbarkind ausgerutscht - wer haftet?

Nachbarin A hat, wie im Mietvertrag vorgesehen, das Treppenhaus gewischt.

Die Kinder von Nachbarin B sind tagsüber immer bis 22 Uhr alleine, da Nachbarin B arbeitet, die 12jährige paßt auf ihre 4 und 8 jährigen Geschwister auf. An besagtem Tag waren bei Nachbarin B, die ja arbeiten war, zu ihren 3 Kindern auch noch so einige andere Kinder.

Die gesamte Kinderscharr stürmte, kurz nachdem Nachbarin A gegen frühen Abend gewischt hatte, aus der Wohnung von Nachbarin B. Ein Kind ist dabei ausgerutscht und hingefallen (das Jüngste der Nachbarin B).

Nachbarin A wollte dem Kleinen helfen, aber die 12jährige verschwand ganz schnell mit dem Kleinen in die Wohnung und rief nur, es wär alles in Ordnung, nichts wär zu sehn, ihr Bruder hätte sich nur erschrocken. Da Nachbarin A selbst noch eben arbeiten mußte für 2 Stunden, ging sie dann aus dem Haus, sowie ihr Babysitter da war.

Abends kurz nach 22.30 Uhr klingelt Nachbarin B Sturm bei Nachbarin A und schreit sie an, sie würde jetzt Anzeige erstatten, sie wär schuld, daß ihr Sohn sich verletzt hätte, sie würde jetzt mit dem Jungen ins Krankenhaus fahren und von dort aus zur Polizei.

Was mit dem Jungen nun ist, hat Nachbarin A nicht erfahren, heute sind die Kinder wieder alleine, die Mutter ist arbeiten und alle 3 Kinder laufen irgendwo draußen- jeder für sich- herum, auch der Kleine ( äußerlich ist nichts sichtbar, kein Verband, kein Gips, keine Wunde am Kopf, er hinkt nicht und rennt ganz normal beim Fußballspielen übern Rasen)

Im Briefkasten von Nachbarin A lag heute früh ein handgeschriebener Zettel, daß Anzeige erstattet wurde und Schmerzensgeld eingeklagt werden soll.

Mich würde erstmal interessieren, ob Nachbarin A überhaupt haftbar zu machen ist und zweitens, ob nicht Nachbarin B sogar ihre Aufsichtspflicht verletzt hat.

 
26 Antworten:

Re: Treppenhaus gewischt - Nachbarkind ausgerutscht - wer haftet?

Antwort von Henriette am 09.06.2011, 19:17 Uhr

Hallo,

bezüglich der Haftungsfrage für Frau A bin ich nicht sicher, aber dass Frau B ihre Aufsichtspflicht grundsätzlich verletzt, wenn sie einer 12-Jährigen die Aufsicht über zwei kleinere Geschwister überträgt, liegt für mich auf der Hand. Das wäre für mich schon anzeigepflichtig beim Jugendamt, wenn Frau B ihre Kinder grundsätzlich tagsüber allein lässt.

Henriette

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Re: Treppenhaus gewischt - Nachbarkind ausgerutscht - wer haftet?

Antwort von fille am 09.06.2011, 19:25 Uhr

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Nachbarin A haftbar gemacht werden kann (selbst wenn, dafür hat man ja Haftpflichtversicherung).
Ebenso würde ich nicht sofort von einer Verletzung der Aufsichtspflicht bei B ausgehen - ich finde schon, dass 12jährige auch auf ihre kleineren Geschwister aufpassen können, kommt natürlich auch immer aufs jeweilige Kind an.

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Re: Treppenhaus gewischt - Nachbarkind ausgerutscht - wer haftet?

Antwort von Ani_k am 09.06.2011, 19:54 Uhr

Ich finde aber nicht, dass eine 12jährige bis 22 Uhr auf ihre Geschwister aufpassen muss. Sie muss ja morgens auch wieder raus.

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@ fille

Antwort von oma am 09.06.2011, 19:55 Uhr

"ich finde schon, dass 12jährige auch auf ihre kleineren Geschwister aufpassen können, kommt natürlich auch immer aufs jeweilige Kind an."

Nee, da bin ich absolut nicht deiner Meinung. Hier geht es ja nicht um einmaliges Aufpassen, da könnte ich mit leben. Aber jeden Tag? Und das bis 22.00 Uhr, also dass die 12-Jährige die 8- und 4-Jährigen Geschwister ins Bett bringen muss??? Das ist für mich auf jeden Fall Verletzung der Aufsichtspflicht.

Hier sind viele Mütter schon mit einem Kind überfordert. Aber eine 12-Jährige soll mit zweien fertig werden. Mir tut das in der Seele weh. Das arme Mädel hat doch gar keine Kindheit...

Ich hab durchaus Verständnis für die vertrackte Lage einer allein erziehenden Mutter. Aber DAS ist keine Lösung.

Zur Haftungsfrage gehe ich davon aus, dass Frau A eine Privathaftpflichtversicherung hat. Ich gehe aber genauso davon aus, dass Frau B, sollte sie tatsächlich Anzeige erstatten, selbst Besuch vom Jugendamt bekommt. Eben wegen Verletzung der Aufsichtspflicht.

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Re: Treppenhaus gewischt - Nachbarkind ausgerutscht - wer haftet?

Antwort von Suka73 am 09.06.2011, 19:56 Uhr

Ich bin nicht sicher, aber soweit ich mich erinnern kann, muss man im Hausflur Warnhinweise anbringen, dass frisch gewischt wurde. Inwiefern das Kind das hätte LESEN können, ist dann auch wieder die Frage - mit vier ganz sicherlich nicht.
Ich habe ein Urteil gefunden, wo eine Frau auf 2.600 Euro Schmerzensgeld geklagt - und gewonnen hat, allerdings hat man sich verglichen. Dazu kommt aber, dass diese Frau am Knie operiert werden musste.

Ganz augenscheinlich hat das Kind NICHTS, bedarf keiner Betreuung, sonst wäre ja die Mutter zu Hause. Also damit kann sie Dir nicht kommen - und Dir persönlich rate ich, genau DAS schriftlich festzuhalten auch mit Uhrzeit usw., wann das Kind wie wo draußen ist und dass es KEINERLEI Beeinträchtigungen aufweist.

Wenn Du ganz mutig bist, gehst heute klingeln und fragst, was dem armen Kind denn fehlt...

LG Sue

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Re: Treppenhaus gewischt - Nachbarkind ausgerutscht - wer haftet?

Antwort von Seansmama am 09.06.2011, 20:28 Uhr

Geh mal zu www.jurathek.de, und da ins Forum, die geben recht schnell und kostenlos gute Antworten, die Dir wirklich sagen was ist.
Meine Meinung ist auch, dass die Mutter ihre Aufsichtspflicht verletzt hat und außerdem waren dann wohl auch noch andere Kinder mit dabei, wie soll eine 12-jährige das schaffen. Außerdem, wann soll man denn eine Treppe wischen, dass hätte auch vormittags passieren können oder beim Spiel.
Wenn sie beim Arzt war, wird es dazu einen Bericht geben und bei einer Schramme wird wohl jeder Anwalt bei der Vorgeschichte abwinken, es gibt schlimmeres.

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Re: Treppenhaus gewischt - Nachbarkind ausgerutscht - wer haftet?

Antwort von tiktak am 09.06.2011, 20:36 Uhr

Nachbarin A kann nicht haftbar gemacht werden,sie hat weder fahrlässig noch grob fahrlässig gehandelt.
Nachbarin B hat eindeutig ihre Aufsichtspflicht verletzt,4 jährige in der Obhut einer 12 jährigen zu lassen,die auch noch einen 8 jährigen beaufsichtigen muß ist Aufsichtspflichtverletzung!

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Re: Treppenhaus gewischt - Nachbarkind ausgerutscht - wer haftet?

Antwort von shinead am 09.06.2011, 21:21 Uhr

Nachbarin B müsste eine Verletzung ihres Sohnes schon nachweisen können. Die Verletzung (z.B. eine Beule) müsste in einen direkten Zusammenhang mit dem Sturz gebracht werden. Da der Arztbesuch nicht unmittelbar nach dem Unfall war, kann der kausale Zusammenhang nicht mehr hergestellt werden. Schmerzensgeld wird sie so nicht kriegen.

Wäre etwas anderes, wenn man mit dem Kind nach dem Sturz zum Doc fährt und der z.B. eine Platzwunde oder einen Bruch behandelt.

Ich würde der Dame einen (handgeschriebenen) Zettel zurück schreiben, dass Du auf die offizielle Mitteilung der Anzeige gegen Dich wartest und die Hergangsschilderung die Du für die Polizei anfertigst, auch in Kopie dem Jugendamt zukommen lässt.

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Re: oh Shinead - der ist gut!!!

Antwort von Suka73 am 09.06.2011, 21:44 Uhr

wirklich gut...

Wobei A ja anscheinend bis zu dem Tage nie ein Problem damit hatte, dass die Kids dort alleine sind. Also es sieht dann ein klitzekleinwenig so nach "Rache" aus...

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Re:

Antwort von Dreierbande am 09.06.2011, 21:53 Uhr

Nein, hat mit Rache nichts zu tun, es soll auch keine Meldung irgendwo gemacht werden, sondern die Frage wegen der Aufsichtspflicht hat mich persönlich interessiert.

Bis vor Kurzem arbeitete Frau B noch als Tagesmutter für das Jugendamt, sie darf aber keine fremden Kinder mehr betreuen (Gründe sind mir bekannt, tut aber nichts zur Sache).

Frau A putzt schon immer für Frau B mit, weil diese es nie tut, bisher ist nie jemand ausgerutscht. Mittwoch ist im Haus allgemein Putztag laut Hausordnung, dann hat bis 18 Uhr das Treppenhaus überall gewischt zu sein.

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Re:

Antwort von Dreierbande am 09.06.2011, 21:56 Uhr

Das betreffende Kind hat bis vor 10 Minuten direkt vor meinem Balkon Fußball gespielt mit 2 andern Kindern aus dem Nebenhaus. Ich war mal so frei, ihn zu fragen, wo er sich weh getan hat und er meinte, er hätte sich den Popo gestoßen beim Hinfallen, er wußte aber nicht mehr, auf welcher Seite, naja.

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Re:

Antwort von Dreierbande am 09.06.2011, 21:58 Uhr

Die Frage, wann man eine Treppe wischen soll, würde mich auch interessieren, laut Hausordnung soll bis 18 Uhr gewischt sein an einem bestimmten Tag in der Woche.

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Re:

Antwort von Suka73 am 09.06.2011, 23:51 Uhr

dann bist Du doch aber auch aus dem Schneider. Gut, man könnte Dir im schlimmsten Falle sagen, dass Du das Treppenhaus vormittags wischst, aber ich denke, Du gehst sicherlich auch arbeiten. Wenn nicht, hat man vormittags vielleicht auch mal andere Verpflichtungen.
Wenn der Junge bis kurz vor 22 Uhr (wie alt????) noch vor Deinem Fenster Fußball spielt und sich nicht mal mehr daran erinnern kann, WO es weh tat, dann ist doch eh schon alles klar. Er ist fit, er hat sich nichts getan, die Mutter ist nicht daheim - sprich er braucht keine sonderliche Betreuung ergo auch kein Dienstausfall - dann hast Du doch gute Karten.

Wenn ich Richter wäre, würde ich mich in der Verhandlung, auch wenn es nicht darum ging, auch eher fragen, warum eine Mutter von drei Kindern um 22 Uhr noch nicht daheim ist und warum der 12jährigen Tochter die Aufsichtspflicht über ihre zwei Geschwister + Besuchskinder obliegt.

Du mußt den Hausflur säubern, das hast Du getan. Schilder aufstellen bringt nichts, da ich davon ausgehe, dass die Kids das noch nicht lesen können, jedenfalls nicht alle. Und wenn man aus der Wohnung raus stürmt, dann liest man mit Sicherheit auch nicht eventuell aufgestellte Warnhinweise.

Ich denke, Du musst Dir absolut keine Sorgen machen.

LG Sue

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Re:

Antwort von huevelfrau am 10.06.2011, 7:25 Uhr

Nachbarin A kann definitiv nicht haftbar gemacht werden.

Nachbarin B hat definitiv ihre Aufsichtspflicht verletzt. Und da sie ihre Kinder jeden Tag bis 22 Uhr alleine lässt, würde ich das schon melden.

Meine beiden sind auch 12 und 8 und ich würde sie mal alleine lassen, aber doch nicht jeden Tag!

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Re:

Antwort von Dreierbande am 10.06.2011, 7:52 Uhr

Dann bin ich jetzt erstmal beruhigt. Vormittags wischen ging nicht, mein Sohn mußte diese Woche zur Neueinstellung tagsüber ambulant ins Krankenhaus, so daß wir erst am späten Nachmittag zu Hause waren an 4 Tagen (auch am "Wisch"tag).

Das fragliche Kind ist 4J.

Es ist übrigends die gleiche Nachbarin: http://www.rund-ums-baby.de/aktuell/Kabel-quer-durchs-Treppenhaus-u-a_439059.htm

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vielleicht ist das jetzt die Retourkutsche auf die sie schon lange gewartet hat?

Antwort von Feuerpferdchen am 10.06.2011, 8:46 Uhr

Du wolltest doch den Sturz Deines Sohnes melden, kam die Versicherung dann nicht auf Deine Nachbarin zu?
Wie ist das denn aktuell mit dem Wäschetrockner?
Und wie hat das mit dem WE zuhause geklappt? waren alle sauer, dass Du Deinen Sohn abgeholt hattest(ich lese hier nicht täglich, vielleicht habe ich es überlesen)

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Re: vielleicht ist das jetzt die Retourkutsche auf die sie schon lange gewartet hat?

Antwort von Jana2 am 10.06.2011, 8:54 Uhr

Wollte ich auch gerade fragen!

Sicher haben die anderen Kids dem Vorstands-Kollegen einen tollen Abschied beschert!

Seltsame Nachbarn habt ihr übrigens!
Kenne ich auch (leider!). Also nicht EURE Nachbarn, aber die Situation!

Wir sind vor 2 Jahren in die Wohnung einer Bekannten gezogen (die ist nat. vorher ausgezogen, hihi) und wussten dadurch schon, wie die Nachbarn "ticken" und dass es ein nettes Haus ist.

LG Jana

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Re:

Antwort von Dreierbande am 10.06.2011, 8:56 Uhr

Die Hausverwaltung hat der Mieterin den Keller weggenommen (sie mußte ihn leer räumen und er wurde verschlossen, sie wurde ja vorher mehrmals aufgefordert von der Hausverwaltung, es zu unterlassen, den Trockner dort laufen zu lassen), mein Sohn war nicht der einzigste, der über das Kabel gefallen ist (er hatte Prellungen), die Nachbarin 2 Stockwerke über mir hat sich dadurch den Oberarm gebrochen, und eine der Studentinnen im Haus hat sich ebenfalls lang gelegt wegs dem blöden Kabel.
Bisher hab ich noch nichts von der Versicherung gehört, ich mußte nen Unfallbericht ausfüllen und mehr weiß ich noch nicht.Die andern beiden mußten ebenfalls nen Unfallbericht ausfüllen.

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Re:

Antwort von Dreierbande am 10.06.2011, 9:06 Uhr

Ich hatte letztes Jahr leider keine andere Wahl als diese Wohnung, die wurde aber nach Leerstand und Eigentümerwechsel ganz neu mit Mietern belegt, da wußte keiner was vom andern.
Mit 2 Mieterinnen kann ich ganz gut, die sind super drauf und wir treffen uns auch abends zum Klönen und die Studenten sind meist auch gut drauf (die wechseln allerdings öfter mal). Eine Mietpartei hat nun ne Räumungsklage wegen ihrem Verhalten im Haus, Nachbarin B hat auch schon ne Abmahnung und eine Mietpartei zieht freiwillig aus.
Wenn ich die Wahl gehabt hätte, wäre ich hier sicher nicht hingezogen, seit wir hier wohnen haben wir nur Pech, erst das braune Wasser und der Heizungs- und Warmwasserausfall bis in den frühen Winter und dann der andere Mist hier noch.
Ich würde liebend gerne umziehn, aber nen Umzug kann ich nicht bezahlen, da geht gar nix und ne höhere Miete würde die Arge auch nicht zahlen, die haben die Höchstgrenzen der Mietzahungen runtergesetzt dieses Jahr, ich müßte dann wieder in eine 2-oder 3-Zimmerwohnung ziehn und das geht mit meinem Autie nicht, der braucht sein eigenes Zimmer.

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Re: Naja, dann geht das ja seinen Gang!

Antwort von Jana2 am 10.06.2011, 9:09 Uhr

Das war eindeutig eine Retourkutsche!

Sag mal, aber dass die Kinder ständig allein sind, würde mir auch zu denken geben!

Meinst Du, sie bemüht sich da um eine Lösung (längerfristig)?

Schon blöd, wenn man arbeiten muss. Aber trotzdem geht das auf die dauer doch nicht, das müsste ihr doch klar sein!

Ich hab da ehrlich gesagt ziemliche Bauchschmerzen dabei...da muss man doch was ändern, JA hin oder her.

Naja, wahrscheinlich wirst DU sowieso nichts ausrichten können, hust!

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Re:

Antwort von Dreierbande am 10.06.2011, 9:21 Uhr

Ich wohn jetzt seit fast nem Jahr neben der Familie und ich bemüh mich ja echt um nen guten Ton, aber mittlerweile hab ich die Frau abgehakt, da kann man nicht mit reden, gar nichts.
Mich hat das letztes Jahr schon erschrocken, wo ich den Kleinen von ihr draußen alleine rumlaufen gesehn habe, da dachte ich, er wär weggelaufen. War er aber nicht, er darf alleine zum Spielplatz (2 Straßen weiter) oder sonstwo hier rumlaufen, ich würd irre werden, wenn ich ein so kleines Kind alleine hier rumlaufen lassen würde. Mit dem 8jährigen das kann ich noch verstehn, der ist ganz pfiffig, aber doch nicht so nen Kleinen.
Es ist aber nicht die einzige Familie hier in den Häusern die das so macht, hier laufen teilweise Mini-Kids alleine draußen herum, die gerad mal die Pampers los sind, teilweise mit älteren Geschwistern (die sind aber auch erst Grundschulkinder) teilweise auch einfach so.
Ich hab schon immer das Gefühl, ne Glucke zu sein, was meine Kinder betrifft. Aber für andere scheint das normal zu sein. Vielleicht bin ich da wirklich ne Glucke, aber ich könnt das nicht.

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nicht fahrlässig gehandelt!

Antwort von Alexa1978 am 10.06.2011, 9:32 Uhr

Einer eventuellen Klage kann gelassen entgegengesehen werden. Wenn private Mieter die Reinigung ihres Mehrparteienhauses selbst übernehmen, kann nicht verlangt werden, dass nach dem Wischen extra Warnhinweise angebracht werden.

Hätte es eine Firma gemacht, sähe es anders aus.

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mal eben Zwischenfrage

Antwort von Dreierbande am 10.06.2011, 9:35 Uhr

Was meint ihr denn mit Vorstand und Abschied? Hab ich irgendwas verpennt?

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Re:

Antwort von Jana2 am 10.06.2011, 9:36 Uhr

Okay, dann bin ich auch eine Glucke!

So kleine Kinder lass ich nicht allein draussen rumlaufen. Meine beiden Großen durften erst allein raus, als die Kleine 5 war. Und dann auch nur zum Spielplatz an der Ecke, nicht paar Strassen weiter.

Jetzt wohnen wir so, dass sie nicht raus müssten, Schaukel, Kletterbaum usw. sind im Grundstück!
Sie dürfen aber nat. trotzdem draussen rumstromern, sind ja schon 10 und 7.
Nur der Kleinste (2) darf noch nicht mit. Den lasse ich noch nicht mal allein im (verschlossenen) Grundstück laufen.

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hattest du nicht hier oder in einem Parallelforum geschrieben, dass...

Antwort von Feuerpferdchen am 10.06.2011, 11:00 Uhr

...Du Deinen Sohn an einem WE nachhause holen wolltest und dass der Abschied eines Vorstandsmitglieds dazwischenkam und er nicht nachhause fahren durfte, weil er das Programm der gesamten Gruppe durcheinander gebracht hätte? Kann auch sein, dass Du es nicht warst, dann Pardon dafür, mir fiel das nur ein, weil Du schriebst, dass Dein Sohn Autist ist.

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Re:

Antwort von Dreierbande am 10.06.2011, 11:27 Uhr

Das war glaub ich Philia, irgendwas war da mit ner Wohngruppe glaub ich.

Meiner ist immer zu Hause (außer wenn er in der Schule ist), auf Dauer wird er aber wohl auch irgendwann in eine Wohngruppe kommen, momentan gehts aber noch so.

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