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Geschrieben von Anja+Calvin am 22.05.2015, 21:20 Uhr

Tier angefahren - bissel OT

In NR zahlt man weder das tote Wild noch den Schaden an seinem Auto. Man bekommt von der Polizei eine Bescheinigung für den Wildunfall und dann wird es von irgendeiner Versicherung des Landes o.Ä. bezahlt.

 
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