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Geschrieben von shinead am 13.10.2016, 9:00 Uhr

Terrorverdächtiger Albakr erhängt aufgefunden

Solche "Urlaube" fließen auch in die Asylbewertung mit ein. Zum einen woher das Geld kommt - Vermögen oberhalb einer Freigrenze muss an Deutschland zum Zwecke der Kostendeckung abgegeben werden - zum anderen, ob man wirklich aus einem Land flüchten musste, wenn man später dort Urlaub verbringt.

Sicherlich wird ein Besuch bei einer schwerkranken Oma anders bewertet, als der Besuch von Freundinnen. Aber einer (nachträglichen) Überprüfung unterliegt es auf jeden Fall.

 
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