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Geschrieben von platschi am 26.05.2015, 13:52 Uhr

Teilzeit im öD - kennt sich jemand aus?

Ich würde gern mal wissen, ob man auch mit weniger als der Hälfte der Stunden in Teilzeit arbeiten könnte bzw. ob es ein Minimum an Stunden gibt, dass man arbeiten muss um dann dann auch sozialversicherungspflichtig zu sein.

 
5 Antworten:

Re: Teilzeit im öD - kennt sich jemand aus?

Antwort von Lucylu am 26.05.2015, 14:24 Uhr

Eine Kollegin von mir hat einen Vertrag über 15 Stunden, hat aber ihre Stunden reduziert (auf 12 Stunden) und ist sozialversichert.

Lg Lucy

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Re: Teilzeit im öD - kennt sich jemand aus?

Antwort von Mandi am 26.05.2015, 17:24 Uhr

Das kommt auf den Stundenlohn drauf an.

Arbeitest Du als z.B. ungelernte Kraft im öD für 8,50 € die Stunde, dann reichen Dir 10 Wochenstunden nicht, um sozialversicherungspflichtig beschäftigt zu sein.
Bist Du Fachkraft mit einem Stundenlohn von 20 € bist bei 10 Wochenstunden sozialversicherungspflichtig.

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Re: Teilzeit im öD - kennt sich jemand aus?

Antwort von sternenfee75 am 26.05.2015, 18:44 Uhr

Ich arbeite sogar nur 7 Std pro Woche, es kommt halt auf das Gehalt an.

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Re: Teilzeit im öD - kennt sich jemand aus?

Antwort von platschi am 26.05.2015, 21:07 Uhr

Danke schonmal. Meinen Stundenlohn weiß ich jetzt garnicht, den müsste ich mal ausrechnen. Ich bin Erzieherin, habe eigentlich einen Vollzeitvertrag und habe schon seit Jahren (nach der Elternzeit mit meinem Großen) in Teilzeit mit 20 Stunden gerbeitet, würde aber gern noch weiter reduzieren, wenn ich nach meinem Sonderurlaub zurück gehe.
Na mal gucken, meine zuständige Sachbearbeiterin ist im Moment nicht da, aber sobald sie zurück ist, finde ich dann vielleicht mehr heraus.

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Re: Teilzeit im öD - kennt sich jemand aus?

Antwort von Muts am 26.05.2015, 22:16 Uhr

Also ich bin auch Erzieherin, seit Jahren aber nur als Sprachförderkraft und Integrationshilfe tätig, Problem ist, dass die Arbeitgeber immer den "Übungsleiterfreibetrag" mit rein rechnen und ich bei 10-12 Stunden dann nicht sozialversichert bin, zumindest solang sie diesen Steuerfreibetrag ausschöpfen können. Es kann also sein, ich werde im Oktober angemeldet, weil der Betrag ausgeschöpft ist und ich über die 450 € komme und im Januar werde ich wieder abgemeldet, bis der Steuerfreibetrag wieder verbraucht ist.
Mich nervt das Ganze so langsam ,zum Einen der Papierkram, zum Anderen würde ich gern mal regelmäßig in die Sozialkassen einbezahlen, vor allem Rente.

LG Muts

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