Geschrieben von Erzangie am 17.09.2011, 16:55 Uhr |
tariflich oder gesetzlich?
§622 BGB
während der Probezeit zwei Wochen (ohne Angabe von Gründen)
nach der Probezeit vier Wochen
gesetzliche Kündigungsfrist, immer dann, wenn nichts anderes vereinbart wurde, Andere Vereinbarung zur Kündigungsfrist dürfen nicht zum Nachteil der Arbeitnehmers in den Vertrag aufgenommen werden.
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Kennt ihr euch mit Kündigungsfristen aus? - AndreaWDU 17.09.11, 16:31
- Re: Kennt ihr euch mit Kündigungsfristen aus? - Hannehoch6 17.09.11, 16:53
- tariflich oder gesetzlich? - Erzangie 17.09.11, 16:55
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