von Leena am 21.02.2017, 14:32 Uhr |
Steuerklasse 2 und Kinderfreibeträge- Kennt sich jemand damit aus?
Grundsätzlich passt LStKl II und 0,5 Kind, wenn ein Kind bei Dir gemeldet ist, Du keinen weiteren Antrag gestellt hast und der Vater beantragt hat, für das bei ihm lebende Kind Deinen 0,5-Kinderfreibetrag auf ihn zu übertragen, weil Du Deiner Unterhaltspflicht nicht nachkommst.
Wenn der Vater unterhaltspflichtig ist, könntest Du beantragen, entsprechend seinen 0,5-Kinderfreibetrag für das bei Dir lebende Kind auf Dich übertragen zu lassen, wenn er seiner Unterhaltsverpflichtung nicht zu mind. 75% (?) nachkommt.
- Steuerklasse 2 und Kinderfreibeträge- Kennt sich jemand damit aus? - 77shy 19.02.17, 21:01
- Re: Steuerklasse 2 und Kinderfreibeträge- Kennt sich jemand damit aus? - Ellert 20.02.17, 14:17
- zahlt der KV Unterhalt an dich? - Milia80 20.02.17, 21:32
- Nein, er zahlt keinen Unterhalt - 77shy 21.02.17, 14:11
- zahlt der KV Unterhalt an dich? - Milia80 20.02.17, 21:32
- Re: Steuerklasse 2 und Kinderfreibeträge- Kennt sich jemand damit aus? - Leena 21.02.17, 14:32
- Re: Steuerklasse 2 und Kinderfreibeträge- Kennt sich jemand damit aus? - Ellert 20.02.17, 14:17
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