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von Leena  am 21.02.2017, 14:32 Uhr

Steuerklasse 2 und Kinderfreibeträge- Kennt sich jemand damit aus?

Grundsätzlich passt LStKl II und 0,5 Kind, wenn ein Kind bei Dir gemeldet ist, Du keinen weiteren Antrag gestellt hast und der Vater beantragt hat, für das bei ihm lebende Kind Deinen 0,5-Kinderfreibetrag auf ihn zu übertragen, weil Du Deiner Unterhaltspflicht nicht nachkommst.

Wenn der Vater unterhaltspflichtig ist, könntest Du beantragen, entsprechend seinen 0,5-Kinderfreibetrag für das bei Dir lebende Kind auf Dich übertragen zu lassen, wenn er seiner Unterhaltsverpflichtung nicht zu mind. 75% (?) nachkommt.

 
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