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Geschrieben von Milia80 am 17.04.2014, 21:28 Uhr

sicher ist es eine P-Leistung auch wenn die Kasse den Impfstoff übernimmt

es ist nicht als gesetzliche Leistung über 18 vorgesehen außer ein paar weniger Ausnahmen.

Also gibt es auch keine abrechenbare kassenleistung für die Impfung

 
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