Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von suchepotentenmannfürsleben am 15.05.2011, 21:04 Uhr

@SPMFL

Es geht nicht um den Arbeitgeber.

Schweigepflicht: es gibt übrigens auch Ausnahmen.
Was das HIV- Problem angeht, darf der Arzt durchaus unter gewissen Umständen die Schweigepflicht brechen. Beispielsweise, wenn der Ehemann nicht gedenkt seine Frau gegen Ansteckung zu schützen. Dazu gibt es bereits bestehende Gerichtsurteile.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.