Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Steffi528 am 03.08.2004, 14:24 Uhr

Richtigstellung

Hallo Marit,

das ist klar, das HARTZ IV erst nach einem Jahr beginnt. Trotzdem ärgert es mich im Fall der Fälle, denn nach einem Jahr Arbeitslosigkeit habe ich noch nicht das heraus bekommen, was ich eingezahlt habe *grummel*, das ist aber eine Milchmädchenrechnung, ich weiß.

Das mit der Oma habe ich mir auch schon überlegt.

Ich weiß schon, was Du sagen möchtest. Es ist nicht okay, wenn bewußt das Kapital der Eltern, die demnächst in HARZT IV kommen auf die Kinder überschrieben werden. Obwohl der Berechnungszeitraum ziemliich lang ist.

Dein Argument mit dem Bafög ist nicht korrekt, weil man vom Bafög-Amt keine Möbel für die Studentenbude bekommt.

Ich habe elternunabhängiges Bafög bezogen und es reichte nicht für Möbel (ich hatte zum Anfang eine Luftmadratze, ein Flokati-Fell und einen Koffer) Die günstigen Studentenwohnungen sind kaum zu bekommen, sodaß der Wohngeldanteil nicht ausreicht.

(Sorry, bin auf Abwegen in der Diskursion, hatte aber nur 330 DM im Monat Bafög, ohne Wohnung, das ist ziemlich eng, glaubs mir)

Der Führerschein ist meiner Meinung ein Luxus, den das Kind später sich selbst verdienen soll (mußte ich auch, das geht)

Nur mit der Ausbildung ist das so eine sache, weil ich selbst mehrmals mein Studium beinahe aufgeben mußte, weil ich absolut pleite war und nicht wußte, wie ich das Essen bezahlen sollte.
Ich hatte kein Kapital im Hintergrund, keine Eltern, die für mich gespart haben.
Daher bin ich da etwas "mürrisch" drauf.

Viele Grüße

Steffi

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.