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von huevelfrau  am 10.06.2011, 7:25 Uhr

Re:

Nachbarin A kann definitiv nicht haftbar gemacht werden.

Nachbarin B hat definitiv ihre Aufsichtspflicht verletzt. Und da sie ihre Kinder jeden Tag bis 22 Uhr alleine lässt, würde ich das schon melden.

Meine beiden sind auch 12 und 8 und ich würde sie mal alleine lassen, aber doch nicht jeden Tag!

 
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