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Geschrieben von Elisabeth mit Fumi & Temi am 28.11.2005, 13:45 Uhr

Protestanten etc.

"Du schreibst, daß Du, wenn Du vor ihm stehst, sagen willst, daß du überwiegend Gutes getan hast. Stell dir vor, du bist zu schnell gefahren und stehst vor dem Richter, der darüber zu entscheiden hat, ob du den FS abgeben mußt. Was nützt es dir da, zu sagen: "nu sein se mal nicht so streng Herr Richter, ich bin 20 Jahre nicht zu schnell gefahren, und jetzt kommen sie, wegen dieser 5 Minuten. Was sind denn 5 Minuten gegen 20 Jahre?" Und er würde sagen: "Ich rede hier nicht von 20 Jahre, ich rede von den 5 Minuten..."
Sähe nicht gut aus, oder?"

Doch.
Vorstrafen sind zu berücksichtigen. Jemand, der 20 Jahre lang jeden Tag 5 Minuten zu schnell fährt (und dabei erwischt wir *grins*), hat seinen Führerschein wahrscheinlich nicht 20 Jahre.
Jemand, der 20 Jahre ohne Strafzettel Auto fährt, bekommt eine geringe Geldstrafe.

Ich sehe das so: Ich bemühe mich. Und genauso, wie ich die Bemühungen meiner Kinder anerkenne, wird auch Gott mein Bemühen anerkennen. Ich werde aber fuchsig, wenn meine Kinder schlapp werden und sagen: "Mama schimpft ja sowieso nicht." Und so stelle ich mir das auch mit Gott vor.

Und nochwas wegen Beichte:
Meines Wissens gibt es in der evangelischen "Lehre" keine Absolution, in der katholischen doch (und da bin ich mir sicher). Der Katholik geht also nicht einfach zum Priester und macht ein nettes Pläuschchen über seine Sünden, sondern er bekommt tatsächlich unter bestimmten Voraussetzungen eine Absolution und ist danach so "rein" wie ein unbeschriebens Blatt Papier. Luther hat aber genau das abgelehnt, diese Absolution (die zu seiner Zeit tatsächlich absurde Blüten trieb). Daher rennt der evangelische Christ quasi sein Leben lang mit den Sünden herum, auch wenn er sie mit einem anderen Menschen, dem Pfarrer oder Gott direkt beplauscht hat, der Katholik ist sie nach einer Beichte aber tatsächlich los (und sie werden ihm beim Jüngsten Gericht auch nicht "angerechnet").

Das ist zumindest der kirchentheoretische Ansatz.

 
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