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von MartaHH  am 29.08.2011, 21:57 Uhr

privates vom geschäftlichen trennen?

Ich sehe die Sache etwas anders. Bei uns liegen die Umstände sehr ähnlich, aber wir haben einen Vertrag.

Es ist bei Klavierunterricht üblich, dass das Jahr durch gezahlt wird, auch wenn in Ferienzeiten kein Unterricht stattfindet. Insofern: auch unsere Lehrerin würde uns erinnern, wenn wir 2 Monate nicht gezahlt haben, Ferien hin oder her.

Sie hat 6 Monate ausfallen lassen. Das ist ungewöhnlich viel, und "unser" Vertrag sieht vor, dass Stundenausfall der Lehrerin nachgeholt wird. Ca. 24 Ersatztermine zu finden ist nicht leicht, aber wenn sie es angeboten hat und es zu Ersatzterminen nicht kam, weil IHR nicht konntet, ist sie eigentlich im Recht, wenn man jetzt mal von eurer Vereinbarung ausgeht. (Wobei es Verträge gibt, die nach 6 Wochen Ausfall des Lehrers für den Schüler das Angebot beinhalten, den Vertrag fristlos lösen zu dürfen, aber das trifft auf euch nicht zu und das würdet ihr ja auch nicht wollen.) Und du schreibst, die Sache war für euch gegessen - habt ihr das so kommuniziert?

Ganz klar: Kulant wäre es von ihr, selbst "normalen" Kunden gegenüber, von einem Teil ihrer Forderung abzulassen. Also z.B. zu sagen, wg. der 6 Monate im letzten Jahr auf das Geld für diese Sommerferien zu verzichten, obwohl die Sache für euch gegessen war. Vielleicht ist sie dir als Freundin gegenüber sogar moralisch verpflichtet, sich großzügig zu zeigen.

Aber vielleicht kann sie sich das schlicht nicht leisten? Würde ich jetzt nicht so ungewöhnlich finden...

Erst kommt das Fressen, dann die Moral - wer sagte das so schön? Brecht?

 
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