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Geschrieben von Moneypenny77 am 15.01.2004, 16:08 Uhr

Paris, stelle ich fast gleich mit München, Berlin und andere Deutsche Großstätte

Die Tilgungsrate kannst Du nur steuerlich geltend machen, wenn Dein Eigentum fremdgenutzt ist: dann kannst Du die Belastung von Deinen Eträgen absetzen...

 
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